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 Jagdangelegenheiten

Wer auf die Jagd gehen will, braucht in jedem Falle einen gültigen Jagdschein. Zuständig ist die "Untere Jagdbehörde" des Rhein-Kreises Neuss.
Neuausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen können Sie aber auch beim Bürgerbüro der Stadt Korschenbroich beantragen - der Antrag wird dann von hier an die "Untere Jagdbehörde" in Grevenbroich weitergeleitet.

Was welcher Schein kostet, und wie lange er gültig ist, erklärt der Rhein-Kreis auf seiner Homepage. Dort ist auch der Antrag zum Download verlinkt.
Nur wer die Jägerprüfung bestanden hat, kann hier einen Jagdschein beantragen. Zudem ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz ist ebenso nötig wie eine körperliche und charakterliche Eignung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Adresse:
Untere Jagdbehörde
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181-6013201
Telefax: 02181-6013299
E-Mail: annemarie.peiffer@rhein-kreis-neuss.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

  • bei Neuausstellung: ausgefüllter Antragsvordruck, 1 Lichtbild, Versicherungsbestätigung, Erklärung über vorhandene Jagdflächen
  • bei Verlängerung: ausgefüllter Antragsvordruck, Versicherungsbestätigung, Erklärung über vorhandene Jagdflächen
Jagdangelegenheiten Wer auf die Jagd gehen will, braucht in jedem Falle einen gültigen Jagdschein. Zuständig ist die "Untere Jagdbehörde" des Rhein-Kreises Neuss.
Neuausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen können Sie aber auch beim Bürgerbüro der Stadt Korschenbroich beantragen - der Antrag wird dann von hier an die "Untere Jagdbehörde" in Grevenbroich weitergeleitet.

Was welcher Schein kostet, und wie lange er gültig ist, erklärt der Rhein-Kreis auf seiner Homepage. Dort ist auch der Antrag zum Download verlinkt.
Nur wer die Jägerprüfung bestanden hat, kann hier einen Jagdschein beantragen. Zudem ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz ist ebenso nötig wie eine körperliche und charakterliche Eignung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Adresse:
Untere Jagdbehörde
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181-6013201
Telefax: 02181-6013299
E-Mail: annemarie.peiffer@rhein-kreis-neuss.de
  • bei Neuausstellung: ausgefüllter Antragsvordruck, 1 Lichtbild, Versicherungsbestätigung, Erklärung über vorhandene Jagdflächen
  • bei Verlängerung: ausgefüllter Antragsvordruck, Versicherungsbestätigung, Erklärung über vorhandene Jagdflächen
Jagdschein, Jadgbehörde, Neuausstellung, Verlängerung, Antrag Jagdschein, Eignung, Waffengesetz https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/ordnungsamt/leistungen/jagdschein.html
Bürgerbüro
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Sabine

Gielians

E

02161 613-160
sabine.gielians@korschenbroich.de

Jeanette

Berns

E

02161 613-160
jeanette.berns@korschenbroich.de

Sabine

Möbius

EG

02161 613-160
sabine.moebius@korschenbroich.de

Ralph

Brüggemann

E

02161 613-160
ralph.brueggemann@korschenbroich.de

Marita

Graes

E

02161 613-160
marita.graes@korschenbroich.de

Nicola

Schäfer

E

02161 613-160
nicola.schaefer@korschenbroich.de