Brauchtumsfeuer - Genehmigungen
Ein Brauchtumsfeuer bieten Vereine oder Organisationen an, die diese Aktion für jeden zugänglich machen.
Zum hiesigen Brauchtum gehören das Osterfeuer, das Maifeuer und das Martinsfeuer.
Jede einzelne dieser Veranstaltungen mit Feuer ist spätestens zwei Wochen vor der Feier beim Ordnungsamt anzumelden.
Nur das Abbrennen eines Feuers zum Zweck der Brauchtumspflege lässt eine Ausnahme vom bestehenden Verbot zu.
Feuer, die vorrangig zur Beseitigung von Pflanzenabfällen und anderem Müll dienen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dies wäre ein Verstoß gegen die abfallrechtlichen Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Auflagen auch für das Brauchtumsfeuer bestehen, entnehmen Sie bitte dem Anmeldungsformular.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Downloads
Kontakt
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de