Geburten-Beurkundung
Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt in dessen Bezirk das Kind geboren wird, anzeigen.
Bei Hausgeburten stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme/der Geburtshelfer eine entsprechende Bescheinigung aus.
Vornamenswahl:
Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, das Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.
Links:
Elterngeld
Elternzeit; Erziehungsgeld; Familienwegweiser; Mutterschutzgesetz
frauennrw.de
Information zur Schwangerschaft
Rund-ums-Baby (Online-Magazin)
Verband allein erziehender Mütter und Väter
Kontakt
Sachgebiet Standesamt
Verwaltungsgebäude Liedberg
An der Mühle 5
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Tel: 02161 613-120
E-Mail: anne.neuhaus@korschenbroich.de
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und können gerne erfragt werden.