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 Sterbefälle - Beurkundung

Sterbefälle und Bestattungen: Obwohl der Tod eines/einer nahen Angehörigen sehr belastend ist, müssen dennoch bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren. So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab.

Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall das Team im Standesamt.

Online-Bestellung einer Sterbeurkunde

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Bei Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungswesen, Nutzungsrechte von Grabstätten, Bestattungsformen und -termine hilft Ihnen das Team der Stadtpflege gerne weiter. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die Friedhofsgebühren.

Bestattungskosten werden im Rahmen des SGB XII gewährt, wenn die zur Kostentragung Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu decken. Voraussetzung ist nicht, dass der Verstorbene Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II bezogen hat. Näheres erfahren Sie im Amt für Soziales.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

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Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

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Sterbefälle und Bestattungen: Obwohl der Tod eines/einer nahen Angehörigen sehr belastend ist, müssen dennoch bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren. So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab.

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