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 Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (siehe auch Dienstleistung "Vermittlung von Sozialwohnungen") ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt der Vermieterin oder dem Vermieter unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf. Eine Sozialwohnung darf daher nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungs-schein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, erfüllt werden.
Die Antragsunterlagen sollten grundsätzlich je nach dem Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten "Wohnberechtigungsschein" und "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines" unter "Link zu externem Verfahren".

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

 

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

 

 

Bei Fragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:

Frau Dohrenbusch (Buchstabe A - Kn)

Herr Neunkirchen (Buchstabe Ko - Z)

 

Kontakt

Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

Unterlagen

Diese Unterlagen müssen Sie immer vorlegen:

  • ausgefülltes Antragsformular einschließlich Unterschrift
  • Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person (ab 16. Lebensjahr mit eigenem Einkommen).
  • Bei berufstätigen Personen ist die Einkommenserklärung vom Arbeitgeber auszufüllen.
  • Personalausweis (bei auswärtig Wohnenden) oder Aufenthaltserlaubnis/Pass oder Nachweis der Meldeverhältnisse von jeder/jedem Haushaltsangehörigen.

Zusätzlich können die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich sein. Überprüfen Sie bitte selbst, was auf Sie zutrifft und fügen Sie auch diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei!

Persönliche Unterlagen

  • Heiratsurkunden bei Ehepaaren, die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner älter als 40 Jahre ist
  • Schwangerschaftsnachweis/Mutterschaftspass mit dem vorausberechneten Entbindungstermin
  • Unterlagen bei Krankheiten oder Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis (beide Seiten); Nachweis über den Pflegegrad; ärztliches Attest (wenn ein Rollstuhl erforderlich ist oder der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist)
  • Sorgerechtsbescheinigung (vom Jugendamt, Rechtsanwalt, Gericht oder formlose Erklärung)
  • Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts
  • Nachweis bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung (Urteil/Zahlungsnachweis)
  • Nachweis Kinderbetreuungskosten

Allgemeine Bescheinigungen

  • aktuelle Schulbescheinigungen (für alle Kinder ab 16 Jahre)
  • Immatrikulations-/Studienbescheinigung
  • Arbeits-, Ausbildungsvertrag oder Nachweis über das befristete Arbeitsverhältnis
  • Einkommensnachweise – Grundsätzlich ist das gesamte Einkommen des vergangenen Kalenderjahres nachzuweisen –
  • Nachweis über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheid über das Elterngeld
  • BaföG-Bescheide bzw. Ablehnung
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Unterhaltserklärung der Eltern
  • aktuelle Rentenbescheide (gesetzliche und private)
  • bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und Steuerbescheid des vergangenen Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
  • Nachweis der Krankenkasse über das (Brutto-)Krankengeld (Höhe und Dauer der Gewährung)
  • Bewilligungs-, Änderungs-, Zwischenbescheide (alle Seiten) des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld I
  • aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Jobcenters über Arbeitslosengeld II
  • aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Sozialamtes über Grundsicherung/Sozialhilfe

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Vermittlung von Sozialwohnungen  
Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (siehe auch Dienstleistung "Vermittlung von Sozialwohnungen") ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt der Vermieterin oder dem Vermieter unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf. Eine Sozialwohnung darf daher nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungs-schein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, erfüllt werden.
Die Antragsunterlagen sollten grundsätzlich je nach dem Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten "Wohnberechtigungsschein" und "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines" unter "Link zu externem Verfahren".

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Diese Unterlagen müssen Sie immer vorlegen:

  • ausgefülltes Antragsformular einschließlich Unterschrift
  • Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person (ab 16. Lebensjahr mit eigenem Einkommen).
  • Bei berufstätigen Personen ist die Einkommenserklärung vom Arbeitgeber auszufüllen.
  • Personalausweis (bei auswärtig Wohnenden) oder Aufenthaltserlaubnis/Pass oder Nachweis der Meldeverhältnisse von jeder/jedem Haushaltsangehörigen.

Zusätzlich können die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich sein. Überprüfen Sie bitte selbst, was auf Sie zutrifft und fügen Sie auch diese Unterlagen dem Antrag in Kopie bei!

Persönliche Unterlagen

  • Heiratsurkunden bei Ehepaaren, die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner älter als 40 Jahre ist
  • Schwangerschaftsnachweis/Mutterschaftspass mit dem vorausberechneten Entbindungstermin
  • Unterlagen bei Krankheiten oder Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis (beide Seiten); Nachweis über den Pflegegrad; ärztliches Attest (wenn ein Rollstuhl erforderlich ist oder der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist)
  • Sorgerechtsbescheinigung (vom Jugendamt, Rechtsanwalt, Gericht oder formlose Erklärung)
  • Scheidungsurteil mit Regelung des Sorgerechts und des Unterhalts
  • Nachweis bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung (Urteil/Zahlungsnachweis)
  • Nachweis Kinderbetreuungskosten

Allgemeine Bescheinigungen

  • aktuelle Schulbescheinigungen (für alle Kinder ab 16 Jahre)
  • Immatrikulations-/Studienbescheinigung
  • Arbeits-, Ausbildungsvertrag oder Nachweis über das befristete Arbeitsverhältnis
  • Einkommensnachweise – Grundsätzlich ist das gesamte Einkommen des vergangenen Kalenderjahres nachzuweisen –
  • Nachweis über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheid über das Elterngeld
  • BaföG-Bescheide bzw. Ablehnung
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Unterhaltserklärung der Eltern
  • aktuelle Rentenbescheide (gesetzliche und private)
  • bei Selbstständigen: Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und Steuerbescheid des vergangenen Jahres oder Vorauszahlungsbescheid
  • Nachweis der Krankenkasse über das (Brutto-)Krankengeld (Höhe und Dauer der Gewährung)
  • Bewilligungs-, Änderungs-, Zwischenbescheide (alle Seiten) des Arbeitsamtes über Arbeitslosengeld I
  • aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Jobcenters über Arbeitslosengeld II
  • aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Sozialamtes über Grundsicherung/Sozialhilfe
Wohnung, gefördert, öffentlich, wohnungssuchend, Einkommensgrenze, Sozialwohnung, Antrag Wohnberechtigungsschein, Verdienstbescheinigung
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Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-155
Fax 02161 613-105

Nicole

Dohrenbusch

EG 8

02161 613-170
nicole.dohrenbusch@korschenbroich.de

Kevin

Neunkirchen

EG 8

02161 613-256
kevin.neunkirchen@korschenbroich.de