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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist innerhalb des Sozialgesetzbuchs, 12. Buch (SGB XII) eine gegenüber dem Lebensunterhalt vorrangige Sozialleistung.

Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren. Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII).

Schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen dann antragsberechtigt, wenn sie aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Weitere Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist. Allerdings stehen Leistungen der Grundsicherung nur zu, soweit Einkommen und Vermögen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken.

Es ist also eine Bedürftigkeit erforderlich: Antragsteller/-innen, die die Altersgrenze erreicht haben oder Antragsteller/-innen zwischen 18 und 64 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind; zusätzliche Voraussetzung: Bedürftigkeit, d. h. kein ausreichendes Einkommen und kein einzusetzendes Vermögen sind vorhanden.

Kontakt

Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nettoverdienstabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers
  • letzten erhaltenen Steuerbescheid
  • Bescheide über sonstige Sozialleistungen, z. B.: Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Rentenbescheide
  • Scheidungs- bzw. Unterhaltsurteil
  • Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis
  • schriftliche und aktuelle Nachweise über Vermögen, wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Bausparverträge, Kraftfahrzeugbrief und –schein
  • aktueller Mietvertrag
  • Heizkostennachweis
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweise über Haus- und/oder Wohnungseigentum
  • notarieller Vertrag bei Wohn-und Nießbrauchrechten bzw. Pflege- und Versorgungsansprüchen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist innerhalb des Sozialgesetzbuchs, 12. Buch (SGB XII) eine gegenüber dem Lebensunterhalt vorrangige Sozialleistung.

Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren. Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII).

Schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen dann antragsberechtigt, wenn sie aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Weitere Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist. Allerdings stehen Leistungen der Grundsicherung nur zu, soweit Einkommen und Vermögen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken.

Es ist also eine Bedürftigkeit erforderlich: Antragsteller/-innen, die die Altersgrenze erreicht haben oder Antragsteller/-innen zwischen 18 und 64 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind; zusätzliche Voraussetzung: Bedürftigkeit, d. h. kein ausreichendes Einkommen und kein einzusetzendes Vermögen sind vorhanden.

  • Personalausweis
  • Nettoverdienstabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers
  • letzten erhaltenen Steuerbescheid
  • Bescheide über sonstige Sozialleistungen, z. B.: Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Rentenbescheide
  • Scheidungs- bzw. Unterhaltsurteil
  • Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis
  • schriftliche und aktuelle Nachweise über Vermögen, wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Bausparverträge, Kraftfahrzeugbrief und –schein
  • aktueller Mietvertrag
  • Heizkostennachweis
  • Wohngeldbescheid
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  • notarieller Vertrag bei Wohn-und Nießbrauchrechten bzw. Pflege- und Versorgungsansprüchen
Sozialleistung, bedürftig, Einkommen, Lebensunterhalt, SGB, Sozialgesetzbuch, Bedarf, SGB, Bedürftigkeit, erwerbsgemindert, Einkommen
Sozialamt
Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-155
Fax 02161 613-105

Sandra

Ossa

EG 2

02161 613-167
sandra.ossa@korschenbroich.de