Müllabfuhr
1. Grundsätzliches
Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks ist verpflichtet, sein/ihr Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Der/die Anschlusspflichtige und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungszwang).
Jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines im Gebiet der Stadt liegenden Grundstückes ist berechtigt, von der Stadt den Anschluss seines Grundstücks an die städtische Abfallentsorgung zu verlangen (Anschlussrecht). Der/die Anschlussberechtigte und jeder/jede andere Abfallbesitzer/Abfallbesitzerin im Gebiet der Stadt hat das Recht, die auf seinem/ihrem Grundstück oder sonst bei ihm/ihr anfallenden Abfälle der städtischen Abfallentsorgung zu überlassen (Benutzungsrecht).
Jeder/jede Eigentümer/Eigentümerin hat auf seinem/ihrem Grundstück das erforderliche Behältervolumen bereitzustellen.
Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren basiert auf einer kombinierten personen- und gefäßbezogenen Gebühr. Das erforderliche Behältervolumen richtet sich nach der Menge des regelmäßig in 14 Tagen auf dem angeschlossenen Grundstück anfallenden Abfalls. In der Regel ist davon auszugehen, dass ein Behältervolumen von 40 Liter je Person in 14 Tagen zur Aufnahme des anfallenden Abfalls benötigt wird. Auf der Basis dieser Bestimmung sind den für die Restabfallentsorgung zur Verfügung stehenden Gefäßen Mindestpersonengebühren zugeordnet worden und zwar wie folgt:
- 80-Liter-Gefäß: 2 Personen
- 120-Liter-Gefäß: 3 Personen
- 240-Liter-Gefäß: 6 Personen.
Das bedeutet, dass auch bei einer Unterschreitung der Personenzahl für das vorhandene Gefäß die entsprechende Mindestpersonenzahl berechnet werden muss. Der Gebührenpflichtige ist verpflichtet, bei einer Personenreduzierung, die gleichzeitig ein Übervolumen bei der Gefäßgröße ergibt, unverzüglich einen Gefäßumtausch auf die passende Größe zu beantragen, da ansonsten die festgesetzten Mindestgebühren erhoben werden.
2. Sammelstellen für alte Handys und CDs (betreut vom BUND)
Hier können die Einwohnerinnen und Einwohner alte CDs und Handys entsorgen: Korschenbroich und Liedberg-Steinhausen. Während der Eröffnung im September 2009 hatte der damalige Leiter des für Umwelt und Abfallwirtschaft zuständigen Fachamtes der Stadt Korschenbroich auf die Wichtigkeit der Ortsnähe hingewiesen. Schließlich soll diese Möglichkeit auch weniger mobilen Menschen offen stehen.
Das sind die beiden Sammelstellen:
- Die Sammelstelle in Liedberg in der Katholischen Bücherei St. Georg (Hildegundisstraße 19) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: sonntags von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags von 11:15 Uhr bis 11:45 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Die Sammelstelle Bürgerbüro in Korschenbroich (Sebastianusstraße 1) hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr, 1. Samstag im Monat: 09:30 Uhr – 12:30 Uhr.
Alle die wissen wollen, was im Anschluss genau mit den gesammelten Objekten passiert, können sich hier informieren.
3. Grünbündelabfuhr
Hierbei ist Folgendes zu beachten: Ein Bündel muss handlich sein und von einer Person gehoben werden können. Die Länge darf 1,50 Meter nicht überschreiten. Der Astdurchmesser muss unter 15 Zentimeter liegen. Zum Schnüren des Bündels ist Draht auf keinen Fall zu verwenden. Wurzelstöcke, Laub und Rasenschnitt dürfen nicht dabei sein. Die Bündelmenge darf 4 cbm nicht überschreiten. Die Grünbündel sind am Abfuhrtag bis spätestens 07:00 Uhr gut sichtbar am Grundstücksrand bzw. Gehweg bereitzulegen, wobei der Verkehr natürlich nicht behindert werden darf.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG führt im Auftrag der Stadt Korschenbroich die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Korschenbroich durch.
Adresse:
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Hooghe Weg 1
47906 Kempen
Telefon: 0800/1747474
Telefax: 02152/207 2500
Sollten Sie Anlass zur Reklamation haben (defekter Behälter, falsche Chips, verschwundenen Tonnen o. ä.), können Sie dies über das Reklamationsformular der Firma Schönmackers melden. Das Formular ist auch über die MüllAlarmAPP auffrufbar.
Reklamation (defekte Behälter o. ä.)
Bestellung/Umtausch Gelbe Tonne
4. Entsorgung von Asbest und Mineralwolle (Rhein-Kreis Neuss)
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an:
Rhein-Kreis Neuss
68 Amt für Umweltschutz
68.2 Untere Bodenschutzbehörde und Abfallwirtschaft
Dimitri Zaidok
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
Tel: +49 (0) 2181 601-6826
Fax: +49 (0) 2181 601-86826
Email: dimitri.zaidok@rhein-kreis-neuss.de
Bitte nutzen Sie für Anfragen an den Städtischen Entsorgungsbetrieb via E-Mail hier folgende Adresse: abfall@korschenbroich.de
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Downloads
- Müllgefäße-Antrag
- Abfallentsorgungsgebühren 2022
- Abfallkalender 2022
- Termine und Standorte Schadstoffmobil 2022
- Abfallkalender 2023
- Broschüre zu Abfall- und Umweltfragen 2023
- Termine und Standorte Schadstoffmobil 2023
- Abfuhrbezirke Entsorgung
- Entsorgung an Privatanlieferstationen
- Entsorgung von Asbest und Mineralwolle
- Abfallbroschüre (Antworten auf Umweltfragen) 2022
- Abfallentsorgungsgebührensatzung
Kontakt
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Wankelstraße 21
41352 Korschenbroich/Glehn
E-Mail: abwasserbetrieb@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Tel: 02182 5702-310
E-Mail: anja.jacob@korschenbroich.de
Kosten
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Publikation
"Abfallentsorgungsgebühren".
Die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Korschenbroich finden Sie im Ratsinformationssystem.