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 Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.

Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
  • Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke

Hebesätze:

  • Grundsteuer A = 275 v. H.
  • Grundsteuer B = 590 v. H.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.

Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de

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Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt anhand des Einheitswertes festgesetzt wird.

Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke
  • Grundsteuer A für alle übrigen Grundstücke

Hebesätze:

  • Grundsteuer A = 275 v. H.
  • Grundsteuer B = 590 v. H.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Die Umstellung der Steuerpflicht erfolgt daher immer zum nächsten 01.01.

Sollten Sie einen unterjährigen Wechsel in der Steuer- und Gebührenpflicht wünschen, nutzen Sie bitte hierfür den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

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Grundsteuermessbetrag, Hebesatz, Eigentumswechsel, Einheitswert, Grundsteuer B, Grundsteuer A, Vordruck Eigentumswechsel
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Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-205
Fax 02161 613-108

Stephan

Franken

Sachgebietsleiter Steuern, Abgaben und Beiträge

II / 211

02161 613-199
stephan.franken@korschenbroich.de