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 Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden benötigt, wenn mehrere Eigentumswohnungen in einem Haus eingerichtet werden sollen, die baulich voneinander abgeschlossen sind.

 

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden benötigt, wenn mehrere Eigentumswohnungen in einem Haus eingerichtet werden sollen, die baulich voneinander abgeschlossen sind.

 

Eigentumswohnung, abgeschlossen, baulich, getrennt, Bescheinigung
Sachgebiet Bauordnung
Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-135
Fax 02161 613-106

Carmen

Wildförster

OG / 21

02161 613-130
carmen.wildfoerster@korschenbroich.de