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 Hausanschluss

Für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung der Hausanschlussleitungen (Grundstücksanschlussleitungen) auf privatem Grundstück wie auch im öffentlichen Bereich ist jeder Anschlussnehmer eigenverantwortlich zuständig. Hier steht das Team des Städtischen Entsorgungsbetriebes der Stadt Korschenbroich (SEK) selbstverständlich unterstützend zur Seite!

Mit der Änderung der Entwässerungssatzung zum 01.01.2007 ist die Grundstücksanschlussleitung durch den/die Anschlussnehmer/-in selbst durchzuführen. Die Herstellung und Erneuerung Ihrer Grundstücksanschlussleitungen muss vom Anschlussnehmer/von der Anschlussnehmerin schriftlich beantragt und vom SEK genehmigt werden.

Im öffentlichen Bereich dürfen die Arbeiten nur durch ein vom SEK zugelassenes Unternehmen erfolgen. Hierdurch soll es zum einen kostengünstiger werden und zum anderen soll so dem Anschlussnehmer ein direkter Bezug zur ausgeführten Leistung ermöglicht werden. Abrechnung und Bauüberwachung sowie Preisgestaltung obliegen dem Anschlussnehmer.

Die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter "Downloads".
Der SEK steht Ihnen bei Fragen zu den technischen Details gerne zur Seite. Sofern in unseren Hausakten Unterlagen zu Ihrer Abwasseranlage vorhanden sind, stellen wir diese dem Eigentümer gern zur Verfügung.

Gegen schriftliche Anfrage ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Kanalbestand (Planauskunft) von uns zu erhalten.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kosten

siehe "Entwässerungsgebühren"

Hausanschluss

Für die Herstellung, Erneuerung und Unterhaltung der Hausanschlussleitungen (Grundstücksanschlussleitungen) auf privatem Grundstück wie auch im öffentlichen Bereich ist jeder Anschlussnehmer eigenverantwortlich zuständig. Hier steht das Team des Städtischen Entsorgungsbetriebes der Stadt Korschenbroich (SEK) selbstverständlich unterstützend zur Seite!

Mit der Änderung der Entwässerungssatzung zum 01.01.2007 ist die Grundstücksanschlussleitung durch den/die Anschlussnehmer/-in selbst durchzuführen. Die Herstellung und Erneuerung Ihrer Grundstücksanschlussleitungen muss vom Anschlussnehmer/von der Anschlussnehmerin schriftlich beantragt und vom SEK genehmigt werden.

Im öffentlichen Bereich dürfen die Arbeiten nur durch ein vom SEK zugelassenes Unternehmen erfolgen. Hierdurch soll es zum einen kostengünstiger werden und zum anderen soll so dem Anschlussnehmer ein direkter Bezug zur ausgeführten Leistung ermöglicht werden. Abrechnung und Bauüberwachung sowie Preisgestaltung obliegen dem Anschlussnehmer.

Die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen finden Sie unter "Downloads".
Der SEK steht Ihnen bei Fragen zu den technischen Details gerne zur Seite. Sofern in unseren Hausakten Unterlagen zu Ihrer Abwasseranlage vorhanden sind, stellen wir diese dem Eigentümer gern zur Verfügung.

Gegen schriftliche Anfrage ist es auch möglich, einen Auszug aus dem Kanalbestand (Planauskunft) von uns zu erhalten.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

siehe "Merkblatt Unterlagen"

siehe "Entwässerungsgebühren"

Entwässerungsgebühren, Entwässerungssatzung, Abwasserbeseitigung, Firmen, zugelassen, Unterlagen, öffentliche, Abwasseranlage, Ablauf, Grundstücksanschluss, Herstellung, Entwässerungsantrag, Entwässerung, Antrag
Städtischer Entsorgungsbetrieb Korschenbroich
Wankelstraße 21 41352 Korschenbroich/Glehn
Telefon 02182 5702-320
Fax 02182 5702-355

Karina

Friedrich

1.05

02182 5702-270
karina.friedrich@korschenbroich.de