Schülerbeförderung
Schülerspezialverkehr
Die Schülerinnen und Schüler der Andreas-Schule, Hauptstandort Korschenbroich, werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin- und zurückbefördert. Die Beförderung erfolgt durch die Firma Gilbacher aus Grevenbroich.
Für die Grundschulen Glehn, Herrenshoff und Liedberg ist ebenfalls ein Schülerspezialverkehr eingerichtet, diese Beförderung wird durch die NEW mobil und aktiv durchgeführt.
Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, die den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt.
ÖPNV / Schokoticket
Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Korschenbroich nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule hin und zurück zu gelangen. Die Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben, erhalten ein SchokoTicket über den Schulträger (vergünstigtes SchokoTicket). Bei einem SchokoTicket über den Schulträger habe Sie einen Eigenanteil in Höhe von 14 EUR im Monat zu tragen. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein SchokoTicket und haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, beläuft sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 7 EUR pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig. Trotz Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung ist ein Eigenanteil zu entrichten, da das Schokoticket nicht nur für den Schulweg, sondern auch für die Gestaltung der Freizeit genutzt werden kann. Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht dann, wenn der kürzeste Fußweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulform am jeweiligen Wohnort beträgt. Einen Antrag für ein Schokoticket über den Schulträger erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes bei einer weiterführenden Schule der Stadt Korschenbroich.
Herkunftssprachlicher Unterricht:
Die Übernahme von Fahrtkosten zum muttersprachlichen Unterricht ist im § 8 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung geregelt. Anträge erhalten Sie bei den Schulen, die herkunftssprachlichen Unterricht erteilen.
Kontakt
Sachgebiet Schulen
Rathaus Don-Bosco-Straße
Don-Bosco-Straße 6
41352 Korschenbroich
E-Mail: schule@korschenbroich.de