Rattenbefall im Stadtgebiet
Die Begegnung mit Ratten ist unerfreulich, eine geringe Präsenz von Ratten in Städten ist jedoch nicht ungewöhnlich. Ratten sind Allesfresser und treten in Städten dort auf, wo sich Nahrung für sie findet.
Sie stellen eine ernste Gesundheitsgefahr dar, indem sie Lebensmittel verunreinigen und Erreger verbreiten, welche gefährliche Infektions- und Durchfallerkrankungen verursachen. Zusätzlich können sie große materielle Schäden an Baudämmstoffen, elektrischen Geräten und Kabeln verursachen.
Bei Sichtung einer einzelnen Ratte besteht vorerst kein Grund zur Panik. Einfachste Vorsichtsmaßnahmen dienen bereits als effektive Schädlingsbekämpfung:
- Nahrungs- und Futtermittel immer verschlossen aufbewahren.
- Komposter verwenden, welche durch ein engmaschiges Metallgitter am Boden geschlossen sind.
- Nahrungsmittelreste und -abfälle nicht über die Kanalisation oder im offenen Gelände entsorgen.
- Bauliche Mängel immer sofort beseitigen.
- Öffnungen und Schlupflöcher zum Gebäude, wie z. B. Kellerfenster, verschließen.
- Fütterung von Tauben oder Vögeln im Wohnumfeld unterlassen.
Sollten sich trotz der nachweislich ergriffenen Maßnahmen weiterhin ein Rattenbefall zeigen, kann eine Bekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfer in Betracht gezogen werden. Der Einsatz von Gift sollte allerdings nur als wirklich letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da der Natur-, Umwelt-, und Tierschutz immer an erster Stelle stehen sollte.
Haben sich Ratten jedoch eingenistet, kann sich deren Bestand je nach örtlicher Lage ohne weitere einwirkende Maßnahmen schnell vermehren.
In diesem Fall haben die Bewohner den Befall der Ordnungsbehörde der Stadt Korschenbroich umgehend telefonisch mitzuteilen. Bitte wählen Sie hierfür 02161/613-0. Sie werden dann mit einem zuständigen Sachbearbeiter verbunden.
Der Städtische Entsorgungsbetrieb führt anschließend die Rattenbekämpfung durch. Der Einsatz der Schädlingsbekämpfung erfolgt für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Korschenbroich grundsätzlich unentgeltlich. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks sind jedoch verpflichtet, die zur Rattenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu dulden und bei ihrer Durchführung mitzuwirken.
Ausgelegte Giftpräparate müssen i. d. R. erst einige Wochen ausliegen um ihre gewünschte Wirkung zu erziehen. Giftpräparate erzielen ihre Wirkung nur, wenn Ratten in der Umgebung keine anderen Futterquellen zur Verfügung stehen. Sollte sich die Population binnen vier Wochen nicht reduziert oder gar zugenommen haben, erfolgt nach Mitteilung ein weiterer Besuch des Schädlingsbekämpfers.
Kontakt
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
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E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de