Anschriftenänderung in der KfZ-Zulassungsbescheinigung (bei Umzug)
Bei An- bzw. Ummeldung innerhalb des Rhein-Kreises Neuss nach Korschenbroich oder innerhalb der Stadt Korschenbroich kann neben dem eigentlichen Meldevorgang auch gleichzeitig eine Anschriftenänderung der Kfz-Zulassungsbescheinigung erfolgen.
Damit entfällt in den meisten Fällen der zusätzliche Gang zum Straßenverkehrsamt.
Voraussetzungen:
- Sie sind innerhalb der Stadt Korschenbroich umgezogen oder aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss – mit Hauptwohnsitz - nach Korschenbroich gezogen.
- In Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) sind Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis-Neuss eingetragen.
- Die Adresse in der Zulassungsbescheinigung wurde bisher nicht mittels Aufkleber geändert.
Downloads
Ansprechpartner
Jeanette Berns
Tel.: 02161 613-202
jeanette.berns@korschenbroich.de
Ralph Brüggemann
Tel.: 02161 613-160
ralph.brueggemann@korschenbroich.de
Maria-Luise Eickels
Tel.: 02161 613-160
maria-luise.eickels@korschenbroich.de
Marita Graes
Tel.: 02161 613-160
marita.graes@korschenbroich.de
Nicola Schäfer
Tel.: 02161 613-160
nicola.schaefer@korschenbroich.de
Stefanie Teeuwen
Tel.: 02161 613-111
stefanie.teeuwen@korschenbroich.de
Gebühren
11,10 EUR
Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
- zu ändernde Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- bei Erledigung für Dritte: Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis