Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Zelte.
Zelte mit mehr als 75 m² Grundfläche benötigen grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Fliegende Bauten sind zum Beispiel auch Videowände mit einer Höhe von mehr als fünf Metern, Bungeeanlagen, Bühnen, Hüpfburgen mit einem betretbaren Bereich von mehr als fünf Metern Höhe. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.
Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.
- Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig.
- Die Gebrauchsabnahme kann unter Auflagen erfolgen. Weitere Sachverständige (z. B. Brandschutz) können hinzugezogen werden.
- Ohne gültiges Prüfbuch/gültige Ausführungsgenehmigung kann der fliegende Bau nicht abgenommen werden und darf nicht in Benutzung genommen werden.
- Eine Nichteinhaltung der Bauvorlagen oder der gemachten Auflagen kann dazu führen, dass der fliegende Bau nicht in Benutzung genommen werden darf.
Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter "Downloads".
Bitte nutzen Sie bei Fragen die folgende Mailadresse: fliegendebauten@korschenbroich.de
Downloads
Kontakt
Sachg. Bauordnung
Rathaus Don-Bosco-Straße
Don-Bosco-Straße 6
41352 Korschenbroich
E-Mail: fliegendebauten@korschenbroich.de
Sachgebiet Bauordnung
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Prüfbuch/Ausführungsgenehmigung
- Lageplan
- Rettungswegeplan
Fristen
Reichen Sie den Antrag zur Gebrauchsabnahme frühzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Inbetriebnahme des fliegenden Baus ein, insbesondere im Hinblick auf Terminvereinbarungen zur Gebrauchsabnahme beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung ein.