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 Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Zelte. 

Zelte mit mehr als 75  Grundfläche benötigen grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Fliegende Bauten sind zum Beispiel auch Videowände mit einer Höhe von mehr als fünf Metern, Bungeeanlagen, Bühnen, Hüpfburgen mit einem betretbaren Bereich von mehr als fünf Metern Höhe. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.

Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

  • Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig.
  • Die Gebrauchsabnahme kann unter Auflagen erfolgen. Weitere Sachverständige (z. B. Brandschutz) können hinzugezogen werden.
  • Ohne gültiges Prüfbuch/gültige Ausführungsgenehmigung kann der fliegende Bau nicht abgenommen werden und darf nicht in Benutzung genommen werden.
  • Eine Nichteinhaltung der Bauvorlagen oder der gemachten Auflagen kann dazu führen, dass der fliegende Bau nicht in Benutzung genommen werden darf.

Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter "Downloads".

 

Bitte nutzen Sie bei Fragen die folgende Mailadresse: fliegendebauten@korschenbroich.de 

 

Kontakt

Sachg. Bauordnung
Rathaus Don-Bosco-Straße
Don-Bosco-Straße 6
41352 Korschenbroich
E-Mail: fliegendebauten@korschenbroich.de

Sachgebiet Bauordnung

Unterlagen

  • Prüfbuch/Ausführungsgenehmigung
  • Lageplan
  • Rettungswegeplan

Fristen

Reichen Sie den Antrag zur Gebrauchsabnahme frühzeitig, mindestens jedoch 14 Tage vor Inbetriebnahme des fliegenden Baus ein, insbesondere im Hinblick auf Terminvereinbarungen zur Gebrauchsabnahme beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung ein.

Antrag auf Gebrauchsabnahme von fliegenden Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, beispielsweise Fahrgeschäfte und Zelte. 

Zelte mit mehr als 75  Grundfläche benötigen grundsätzlich eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde. Fliegende Bauten sind zum Beispiel auch Videowände mit einer Höhe von mehr als fünf Metern, Bungeeanlagen, Bühnen, Hüpfburgen mit einem betretbaren Bereich von mehr als fünf Metern Höhe. Für die Gebrauchsabnahme benötigen Sie das Prüfbuch mit der Ausführungsgenehmigung.

Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten.

  • Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig.
  • Die Gebrauchsabnahme kann unter Auflagen erfolgen. Weitere Sachverständige (z. B. Brandschutz) können hinzugezogen werden.
  • Ohne gültiges Prüfbuch/gültige Ausführungsgenehmigung kann der fliegende Bau nicht abgenommen werden und darf nicht in Benutzung genommen werden.
  • Eine Nichteinhaltung der Bauvorlagen oder der gemachten Auflagen kann dazu führen, dass der fliegende Bau nicht in Benutzung genommen werden darf.

Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt unter "Downloads".

 

Bitte nutzen Sie bei Fragen die folgende Mailadresse: fliegendebauten@korschenbroich.de 

 

  • Prüfbuch/Ausführungsgenehmigung
  • Lageplan
  • Rettungswegeplan
Zelt, Fahrgeschäft, Bühne, Hüpfburg, Bungeeanlagen, Videowand
Sachg. Bauordnung
Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-135
Fax 02161 613-106

Antonina

Gisbrecht

OG / 26

02161 613-237
antonina.gisbrecht@korschenbroich.de

Alexander

Paulusch

OG.23

02161 613-1762
alexander.paulusch@korschenbroich.de
Sachgebiet Bauordnung
Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-135
Fax 02161 613-106

Antonina

Gisbrecht

OG / 26

02161 613-237
antonina.gisbrecht@korschenbroich.de

Alexander

Paulusch

OG.23

02161 613-1762
alexander.paulusch@korschenbroich.de