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 Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Seit dem 01.01.2006 können Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen, er ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicherer und maschinenlesbar.

Antragsassistent: Vollmacht zur Abholung

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der beantragenden Person (in der Regel ein Elternteil)
  • Ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antragsvordruck (sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, so kann er den Antrag alleine stellen, wenn er das alleinige Sorgerecht nachweist). Wenn die leiblichen Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und gegenüber dem Geburtsjugendamt oder einem Notar eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgegeben wurde, muss eine Einverständniserklärung beider Elternteile abgegeben werden.

Wurde eine gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht abgegeben, dann hat die Mutter regelmäßig die elterliche Sorge allein. Es ist eine Negativbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Sorgerecht allein ausgeübt wird. Die Negativbescheinigung wird vom Jugendamt ausgestellt.

  • Ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als drei Monate), unabhängig vom Alter des Kindes. Für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Foto-Richtlinien mit Ausnahme der Anforderung zum Format und zum Gesichtsausdruck. (www.bundesdruckerei.de)
  • Vorlage der Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes oder des Familienbuches zur Einsichtnahme
  • Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Kinderreisepass vom Kind zu unterschreiben. Das Kind muss bei der Antragstellung zur Unterschriftsleistung anwesend sein.
  • Falls vorhanden, den alten Reisepass/Kinderreisepass mitbringen.

Kosten

  • Ausstellung: 13 EUR
  • Verlängerung und Änderung: 6 EUR

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung von Kinderreisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich, da zur Prüfung der Identität der Personalausweis/Reisepass im Original vorgelegt werden muss. Bei der Beantragung von Reisepässen macht die Abnahme von Fingerabdrücken ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Kinderreisepass

Bei Auslandsreisen ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich. Seit dem 01.01.2006 können Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen, er ersetzt den bisherigen Kinderausweis.
Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicherer und maschinenlesbar.

Antragsassistent: Vollmacht zur Abholung

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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  • Personalausweis oder Reisepass der beantragenden Person (in der Regel ein Elternteil)
  • Ein von beiden Elternteilen unterschriebener Antragsvordruck (sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, so kann er den Antrag alleine stellen, wenn er das alleinige Sorgerecht nachweist). Wenn die leiblichen Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und gegenüber dem Geburtsjugendamt oder einem Notar eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgegeben wurde, muss eine Einverständniserklärung beider Elternteile abgegeben werden.

Wurde eine gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht abgegeben, dann hat die Mutter regelmäßig die elterliche Sorge allein. Es ist eine Negativbescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Sorgerecht allein ausgeübt wird. Die Negativbescheinigung wird vom Jugendamt ausgestellt.

  • Ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als drei Monate), unabhängig vom Alter des Kindes. Für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Foto-Richtlinien mit Ausnahme der Anforderung zum Format und zum Gesichtsausdruck. (www.bundesdruckerei.de)
  • Vorlage der Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes oder des Familienbuches zur Einsichtnahme
  • Bei Kindern unter 10 Jahren besteht keine Unterschriftspflicht. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Kinderreisepass vom Kind zu unterschreiben. Das Kind muss bei der Antragstellung zur Unterschriftsleistung anwesend sein.
  • Falls vorhanden, den alten Reisepass/Kinderreisepass mitbringen.
  • Ausstellung: 13 EUR
  • Verlängerung und Änderung: 6 EUR
Auslandsreise, Grenzübertritt, Antrag Kinderreisepass, Merkblatt Kinderreisepass, Kinderausweis, Vollmacht Abholung https://service.korschenbroich.de:443/mitarbeiterverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1091/show
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Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Jeanette

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jeanette.berns@korschenbroich.de

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ralph.brueggemann@korschenbroich.de

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Marita

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marita.graes@korschenbroich.de

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nicola.schaefer@korschenbroich.de