BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 An-, Ab- und Ummeldungen

Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
  • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe alles abzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
  • Falls die Abmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Abmeldeformular.


Bitte nutzen Sie für die Abmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.

Benötige Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
  • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.


Bitte nutzen Sie für eine Vollmacht zur An- und Abmeldung oder für eine Wohnungsgeberbestätigung den entsprechenden den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".


 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare und Drucken der im Anschluss generierten PDF-Dateien möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

  • ausgefülltes Meldeformular
  • Personalausweise aller umziehenden Personen
  • falls die Ummeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und entsprechendes Formular
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Hinweise und Besonderheiten

Die An- und Ummeldung kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich, da zur Prüfung der Identität und, im Falle einer An- bzw. Ummeldung, zwecks Änderung der Personalausweis/Reisepass im Original vorgelegt werden muss.

An-, Ab- und Ummeldungen

Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
  • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe alles abzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
  • Falls die Abmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Abmeldeformular.


Bitte nutzen Sie für die Abmeldung den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".



Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.

Benötige Unterlagen:

  • Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
  • Falls die Anmeldung von einem/einer Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.


Bitte nutzen Sie für eine Vollmacht zur An- und Abmeldung oder für eine Wohnungsgeberbestätigung den entsprechenden den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".


 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der Formulare und Drucken der im Anschluss generierten PDF-Dateien möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

  • ausgefülltes Meldeformular
  • Personalausweise aller umziehenden Personen
  • falls die Ummeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und entsprechendes Formular
  • Bestätigung des Wohnungsgebers
Wohnungsgeberbestätigung, Vollmacht, Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Vordruck Anmeldung, Vordruck Abmeldung, Vollmacht zur Anmeldung, Vollmacht zur Abmeldung
Bürgerbüro
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Sabine

Gielians

E

02161 613-160
sabine.gielians@korschenbroich.de

Sabine

Möbius

EG

02161 613-116
sabine.moebius@korschenbroich.de

Ralph

Brüggemann

E

02161 613-192
ralph.brueggemann@korschenbroich.de

Marita

Handeck

E

02161 613-197
marita.graes@korschenbroich.de

Nicola

Schäfer

E

02161 613-115
nicola.schaefer@korschenbroich.de