Gewerbezentralregisterauskunft
Das Ordnungsamt beantragt Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister in Bonn.
Die Auskunft kann beantragt werden: als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Privatperson) oder als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Behörde).
Auf die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister von ca. zwei bis vier Wochen hat die Stadt Korschenbroich keinen Einfluss.
Antragsassistent: Antrag Gewerbezentralregisterauszug (natürliche Person)
Antragsassistent: Antrag Gewerbezentralregisterauszug (juristische Person)
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Kontakt
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Tel: 02161 613-113
E-Mail: dirk.berns@korschenbroich.de
Unterlagen
- Bundespersonalausweis
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter
- Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde werden die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. das Aktenzeichen benötigt.
Kosten
13 EUR
Unter Beifügung eines Verrechnungsschecks ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich.