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 Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz

Am 01.01.2003 ist das neue "Landeshundegesetz" in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz werden die anzeigepflichtigen bzw. erlaubnispflichtigen Hunde in drei verschiedene Kategorien unterteilt:

große Hunde:
Alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen sind nun beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Hinweis: Die Vorlage einer Sachkundebescheinigung eines/einer befugten Tierarztes/Tierärztin ist bei der Anzeige eines großen Hundes in jedem Fall zwingend erforderlich.

Informationen zur Erteilung der Sachkundebescheinigung erhalten Sie hier: Tierärztekammer Nordrhein/Sachkundebescheinigung

Eine Liste der zur Abnahme des Sachkundenachweises gemäß § 11 LHundG autorisierten Tierärzte/Tierärztinnen, nach Postleitzahlen sortiert, finden Sie hier: Liste authorisierter Tierärzte

gefährliche Hunde: Halter und Halterinnen von so genannten gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) und deren Kreuzungen müssen, soweit noch nicht geschehen, eine Erlaubnis zum Halten des Hundes beim Ordnungsamt beantragen.

Hunde bestimmter Rassen: Auch die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Dogo Canario, Rottweiler und Tosa) und deren Kreuzungen erfordert eine Erlaubnis.
Für das Halten von Hunden ist Hundesteuer zu entrichten (siehe Dienstleistung "Hundesteuer").

Bitte nutzen Sie den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kosten

  • Für die Anzeige eines großen Hundes wird nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 242) in der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 25 EUR erhoben.
  • Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen wird die Gebühr nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 262)  in der derzeit gültigen Fassung je nach Einzelfall zwischen 30 EUR und 90 EUR erhoben.
Hundeangelegenheiten nach dem Landeshundegesetz

Am 01.01.2003 ist das neue "Landeshundegesetz" in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz werden die anzeigepflichtigen bzw. erlaubnispflichtigen Hunde in drei verschiedene Kategorien unterteilt:

große Hunde:
Alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen sind nun beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Hinweis: Die Vorlage einer Sachkundebescheinigung eines/einer befugten Tierarztes/Tierärztin ist bei der Anzeige eines großen Hundes in jedem Fall zwingend erforderlich.

Informationen zur Erteilung der Sachkundebescheinigung erhalten Sie hier: Tierärztekammer Nordrhein/Sachkundebescheinigung

Eine Liste der zur Abnahme des Sachkundenachweises gemäß § 11 LHundG autorisierten Tierärzte/Tierärztinnen, nach Postleitzahlen sortiert, finden Sie hier: Liste authorisierter Tierärzte

gefährliche Hunde: Halter und Halterinnen von so genannten gefährlichen Hunden (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier) und deren Kreuzungen müssen, soweit noch nicht geschehen, eine Erlaubnis zum Halten des Hundes beim Ordnungsamt beantragen.

Hunde bestimmter Rassen: Auch die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Dogo Canario, Rottweiler und Tosa) und deren Kreuzungen erfordert eine Erlaubnis.
Für das Halten von Hunden ist Hundesteuer zu entrichten (siehe Dienstleistung "Hundesteuer").

Bitte nutzen Sie den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Angaben zu den benötigten Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Merkblättern.

große Hunde: Sachkundenachweises gemäß § 11 LHundG  zwingend erforderlich

  • Für die Anzeige eines großen Hundes wird nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 242) in der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 25 EUR erhoben.
  • Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen wird die Gebühr nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV NRW S. 262)  in der derzeit gültigen Fassung je nach Einzelfall zwischen 30 EUR und 90 EUR erhoben.
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Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-110
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de