BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Jagdangelegenheiten

Wer auf die Jagd gehen will, braucht in jedem Falle einen gültigen Jagdschein. Zuständig ist die "Untere Jagdbehörde" des Rhein-Kreises Neuss.
Neuausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen können ausschließlich dort beantragt werden.

Was welcher Schein kostet, und wie lange er gültig ist, erklärt der Rhein-Kreis auf seiner Homepage. Dort ist auch der Antrag zum Download verlinkt.
Nur wer die Jägerprüfung bestanden hat, kann hier einen Jagdschein beantragen. Zudem ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz ist ebenso nötig wie eine körperliche und charakterliche Eignung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Kontakt

Rhein-Kreis Neuss/Untere Jadgbehörde
Rhein-Kreis Neuss/Untere Jagdbehörde
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
E-Mail:

Jagdangelegenheiten

Wer auf die Jagd gehen will, braucht in jedem Falle einen gültigen Jagdschein. Zuständig ist die "Untere Jagdbehörde" des Rhein-Kreises Neuss.
Neuausstellungen und Verlängerungen von Jagdscheinen können ausschließlich dort beantragt werden.

Was welcher Schein kostet, und wie lange er gültig ist, erklärt der Rhein-Kreis auf seiner Homepage. Dort ist auch der Antrag zum Download verlinkt.
Nur wer die Jägerprüfung bestanden hat, kann hier einen Jagdschein beantragen. Zudem ist der Nachweis vorzulegen, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz ist ebenso nötig wie eine körperliche und charakterliche Eignung. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.

Jagdschein, Jadgbehörde, Neuausstellung, Verlängerung, Antrag Jagdschein, Eignung, Waffengesetz https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/ordnungsamt/leistungen/jagdschein.html
Rhein-Kreis Neuss/Untere Jadgbehörde
Auf der Schanze 4 41515 Grevenbroich
Telefon 02181 601-3216