Fischereiangelegenheiten
Ab dem 01.04.2024 erfolgt die Beantragung und die Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss.
Somit kann die Beantragung des Fischereischeins nicht mehr im Bürgerbüro Ihres Wohnorts erfolgen.
Die Beantragung sowie die Bezahlung erfolgen ausschließlich online. Nutzen Sie dafür das Antragsformular unter "Link zu externem Verfahren".
Kontakt
Rhein-Kreis Neuss (RKN)
Rhein-Kreis Neuss
Oberstraße 91
41460 Neuss
E-Mail: info@rhein-kreis-neuss.de