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 Namensänderungen

In bestimmten Fällen kann der Vorname und/oder der Familienname behördlich geändert werden. 

Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung:

Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss

Herr Lukas Roeder

Auf der Schanze 4

41515 Grevenbroich

Tel.: 02181/601 32 15

E-Mail: Lukas.Roeder@rhein-kreis-neuss.de

Unterlagen

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
  • Personenstandsurkunden
  • Meldebescheinigung

Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich

Kosten

Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:

  • bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
  • bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR
Namensänderungen

In bestimmten Fällen kann der Vorname und/oder der Familienname behördlich geändert werden. 

Zuständige Dienststelle für die Entscheidung über die Namensänderung:

Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss

Herr Lukas Roeder

Auf der Schanze 4

41515 Grevenbroich

Tel.: 02181/601 32 15

E-Mail: Lukas.Roeder@rhein-kreis-neuss.de

  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Nachweis/Erklärung über den wichtigen Grund für die Namensänderung
  • Personenstandsurkunden
  • Meldebescheinigung

Fallbezogen ist in der Regel die Beibringung weiterer Unterlagen erforderlich

Die Gebühr ist vom Aufwand des Verwaltungsverfahrens abhängig und beträgt:

  • bei Familiennamensänderung: 205 bis 1.022 EUR
  • bei Vornamensänderung: 52 bis 255 EUR
Familienname, Vorname, Vornamensänderung, Familiennamensänderung