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 Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (siehe auch Dienstleistung "Vermittlung von Sozialwohnungen") ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt der Vermieterin oder dem Vermieter unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf. Eine Sozialwohnung darf daher nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungs-schein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, erfüllt werden.
Die Antragsunterlagen sollten grundsätzlich je nach dem Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Antragsassistent: Wohnberechtigungsschein

Antragsassistent: Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

 

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Kontakt

Sozialamt
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de

Verwandte Dienstleistungen

Vermittlung von Sozialwohnungen  
Wohnberechtigungsschein

Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (siehe auch Dienstleistung "Vermittlung von Sozialwohnungen") ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein zeigt der Vermieterin oder dem Vermieter unter anderem an, ob die Wohnungssuchenden mit ihren in der Bescheinigung aufgeführten Haushaltsangehörigen innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen und welche Wohnung der Größe nach bezogen werden darf. Eine Sozialwohnung darf daher nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungs-schein verfügt. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, erfüllt werden.
Die Antragsunterlagen sollten grundsätzlich je nach dem Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

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Antragsassistent: Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

 

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Wohnung, gefördert, öffentlich, wohnungssuchend, Einkommensgrenze, Sozialwohnung, Antrag Wohnberechtigungsschein, Verdienstbescheinigung https://service.korschenbroich.de:443/mitarbeiterverzeichnis/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1191/show
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Regentenstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-155
Fax 02161 613-105

Jennifer

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02161 613-112
jennifer.schmitz@korschenbroich.de

Nicole

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EG 3

02161 613-170
nicole.dohrenbusch@korschenbroich.de