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 Schülerbeförderung

Schülerspezialverkehr

Die Schülerinnen und Schüler der Andreas-Schule, Hauptstandort Korschenbroich, werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin- und zurückbefördert. Die Beförderung erfolgt durch die Firma Gilbacher aus Grevenbroich.

Für die Grundschulen Glehn, Herrenshoff und Liedberg ist ebenfalls ein Schülerspezialverkehr eingerichtet, diese Beförderung wird durch die NEW mobil und aktiv durchgeführt.

Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, die den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt.

ÖPNV / Deutschland Ticket Schule

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Korschenbroich nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule hin und zurück zu gelangen.

Die Stadt Korschenbroich hat durch Stadtratsbeschluss entschieden, für die Schülerinnen und Schüler der Schulen der Stadt Korschenbroich das „DeutschlandTicket Schule“ für das Schuljahr 2023/2024 einzuführen. Das DeutschlandTicket Schule ersetzt das SchokoTicket.

Das DeutschlandTicket Schule wird als DeutschlandTicket Schule über den Schulträger und als DeutschlandTicket für Selbstzahler angeboten.

Das DeutschlandTicket Schule über den Schulträger erhalten die Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben. Bei einem DeutschlandTicket Schule über den Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 14 EUR im Monat zu tragen. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein DeutschlandTicket Schule über den Schulträger, beläuft sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 7 EUR pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig. Der Eigenanteil ist zu entrichten, da das DeutschlandTicket Schule nicht nur für den Schulweg, sondern auch für die Gestaltung der Freizeit genutzt werden kann.

Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht dann, wenn der kürzeste Fußweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulform am jeweiligen Wohnort beträgt. Einen Antrag für ein DeutschlandTicket Schule über den Schulträger erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes bei einer weiterführenden Schule der Stadt Korschenbroich.

Das DeutschlandTicket Schule für Selbstzahler kostet 29 € im Monat.

Viele weitere Informationen hinsichtlich des DeutschlandTickets Schule und zum Antrag für Selbstzahler (DeutschlandTicket Schule Bestellschein MG) erhalten Sie unter:

www.new-mobil.de/tickets-und-tarife/zeitfahrausweise/deutschlandticket-schule

 

Herkunftssprachlicher Unterricht:

Die Übernahme von Fahrtkosten zum muttersprachlichen Unterricht ist im § 8 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung geregelt. Anträge erhalten Sie bei den Schulen, die herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, und bei der Schulverwaltung.

 

Schülerfahrkostenverordnung des Schulministeriums NRW

Kontakt

Sachgebiet Schulen
Rathaus Don-Bosco-Straße
Don-Bosco-Straße 6
41352 Korschenbroich
E-Mail: schule@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Verwandte Dienstleistungen

Schulangelegenheiten   BuT - Bildung und Teilhabe  
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Die Schülerinnen und Schüler der Andreas-Schule, Hauptstandort Korschenbroich, werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin- und zurückbefördert. Die Beförderung erfolgt durch die Firma Gilbacher aus Grevenbroich.

Für die Grundschulen Glehn, Herrenshoff und Liedberg ist ebenfalls ein Schülerspezialverkehr eingerichtet, diese Beförderung wird durch die NEW mobil und aktiv durchgeführt.

Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, die den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt.

ÖPNV / Deutschland Ticket Schule

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Korschenbroich nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule hin und zurück zu gelangen.

Die Stadt Korschenbroich hat durch Stadtratsbeschluss entschieden, für die Schülerinnen und Schüler der Schulen der Stadt Korschenbroich das „DeutschlandTicket Schule“ für das Schuljahr 2023/2024 einzuführen. Das DeutschlandTicket Schule ersetzt das SchokoTicket.

Das DeutschlandTicket Schule wird als DeutschlandTicket Schule über den Schulträger und als DeutschlandTicket für Selbstzahler angeboten.

Das DeutschlandTicket Schule über den Schulträger erhalten die Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben. Bei einem DeutschlandTicket Schule über den Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 14 EUR im Monat zu tragen. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein DeutschlandTicket Schule über den Schulträger, beläuft sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 7 EUR pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig. Der Eigenanteil ist zu entrichten, da das DeutschlandTicket Schule nicht nur für den Schulweg, sondern auch für die Gestaltung der Freizeit genutzt werden kann.

Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht dann, wenn der kürzeste Fußweg in der einfachen Entfernung für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km, der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulform am jeweiligen Wohnort beträgt. Einen Antrag für ein DeutschlandTicket Schule über den Schulträger erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes bei einer weiterführenden Schule der Stadt Korschenbroich.

Das DeutschlandTicket Schule für Selbstzahler kostet 29 € im Monat.

Viele weitere Informationen hinsichtlich des DeutschlandTickets Schule und zum Antrag für Selbstzahler (DeutschlandTicket Schule Bestellschein MG) erhalten Sie unter:

www.new-mobil.de/tickets-und-tarife/zeitfahrausweise/deutschlandticket-schule

 

Herkunftssprachlicher Unterricht:

Die Übernahme von Fahrtkosten zum muttersprachlichen Unterricht ist im § 8 Abs. 2 der Schülerfahrkostenverordnung geregelt. Anträge erhalten Sie bei den Schulen, die herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, und bei der Schulverwaltung.

 

Schülerfahrkostenverordnung des Schulministeriums NRW

Schulbus, Schokoticket, Schülerspezialverkehr, ÖPNV, Schülerfahrkostenverordnung, Gilbacher, Ticket, Deutschlandticket
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Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-122
Fax 02161 613-298

Lydia

Molitor

OG /

02161 613-217
lydia.molitor@korschenbroich.de