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 Gaststätte - Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis (Gestattung)

Gemäß des Gaststättengesetzes kann für eine Veranstaltung eine vorübergehende Genehmigung auf Widerruf erteilt werden.
Den Antrag hierfür sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Genehmigung auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis finden Sie unter "Downloads".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kosten

Derzeit fallen mindestens 30 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.

Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand, bei mehrtägigen Veranstaltungen und auch bei verspäteter Beantragung der vorübergehenden Gestattung ist im Einzelfall eine höhere Gebühr möglich.

Gaststätte - Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis (Gestattung)

Gemäß des Gaststättengesetzes kann für eine Veranstaltung eine vorübergehende Genehmigung auf Widerruf erteilt werden.
Den Antrag hierfür sowie ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Genehmigung auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis finden Sie unter "Downloads".

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Derzeit fallen mindestens 30 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.6 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.

Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand, bei mehrtägigen Veranstaltungen und auch bei verspäteter Beantragung der vorübergehenden Gestattung ist im Einzelfall eine höhere Gebühr möglich.

Gaststättengewerbe, Gaststättengesetz, Genehmigung, Veranstaltung, Merkblatt vorübergehende Gaststättenerlaubnis, Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis
Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-111
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de
Sachg. Ruhender Verkehr, Gewerbe
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-111
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de