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 Lärmbelästigung - Erläuterung der Regeln

Nachtruhe: In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhezeit zu stören geeignet sind. Ebenfalls dürfen unabhängig von der Tageszeit Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: An Sonn- und Feiertagen sind generell alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Lärm von motorbetriebenen Garten- und Handwerkergeräten: Beim Betrieb solcher Geräte in Wohngebieten sollten Sie darauf achten, die gesetzliche vorgeschriebenen Betriebszeiten einzuhalten.
Grundsätzlich dürfen Sie in Wohngebieten Ihre Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztags und an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr nicht betreiben. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen Sie darüber hinaus auch an Werktagen von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr nicht einsetzen, es sei denn, es handelt sich um besonders lärmarme und entsprechend gekennzeichnete Geräte.

Tierlärm: Als Halter/-in von Tieren sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Tier so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Im Einzelfall können Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften durch die Stadt Korschenbroich geahndet werden.
Im akuten Fall, insbesondere in Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Ordnungsbehörde, wenden Sie sich bitte an die dann ebenfalls zuständige Polizei.

Kontakt

Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de

Lärmbelästigung - Erläuterung der Regeln

Nachtruhe: In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sind alle Betätigungen verboten, welche die Nachtruhezeit zu stören geeignet sind. Ebenfalls dürfen unabhängig von der Tageszeit Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: An Sonn- und Feiertagen sind generell alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind.

Lärm von motorbetriebenen Garten- und Handwerkergeräten: Beim Betrieb solcher Geräte in Wohngebieten sollten Sie darauf achten, die gesetzliche vorgeschriebenen Betriebszeiten einzuhalten.
Grundsätzlich dürfen Sie in Wohngebieten Ihre Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztags und an Werktagen von 20:00 bis 07:00 Uhr nicht betreiben. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen Sie darüber hinaus auch an Werktagen von 07:00 bis 09:00 Uhr, von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr nicht einsetzen, es sei denn, es handelt sich um besonders lärmarme und entsprechend gekennzeichnete Geräte.

Tierlärm: Als Halter/-in von Tieren sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Tier so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen, insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Im Einzelfall können Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften durch die Stadt Korschenbroich geahndet werden.
Im akuten Fall, insbesondere in Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienststunden der Ordnungsbehörde, wenden Sie sich bitte an die dann ebenfalls zuständige Polizei.

Nachtruhe, Sonntagsruhe, Feiertagsruhe, Tierlärm, Nachbarschaftslärm, Motorlärm, bellen, Rasenmäher, Säge, Laubbläser
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-110
Fax 02161 613-218