An-, Ab- und Ummeldungen
Anmeldung: Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, dann müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Falls Sie innerhalb der Stadt Korschenbroich umziehen, genügt eine Ummeldung.
Benötigte Unterlagen:
Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.
Benötigte Unterlagen:
Antragsassistent Abmeldung
Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.
Benötige Unterlagen:
Antragsassistent: Vollmacht zur An- und Abmeldung
Antragsassistent Wohnungsgeberbestätigung
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
- Falls die Anmeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.
Abmeldung: Wenn Sie Ihren Wohnsitz von Korschenbroich ins Ausland verlegen, müssen Sie sich nach den melderechtlichen Vorschriften bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug, abmelden. Die ausgefüllte Abmeldung für eine Nebenwohnung kann auch per Post oder E-Mail an die Meldebehörde (Bürgerbüro) übersandt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe alles abzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug
- Falls die Abmeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Abmeldeformular.
Antragsassistent Abmeldung
Ummeldung: Wenn Sie aus Ihrer Wohnung in Korschenbroich ausziehen und Ihre neue Wohnung ebenfalls in Korschenbroich liegt, müssen Sie sich nach dem Bundesmeldegesetz bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen für die neue Wohnung anmelden, d. h. den Wohnsitz ummelden.
Benötige Unterlagen:
- Personalausweise, Reisepässe oder Kinderreisepässe aller anzumeldenden Personen
- Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug oder das entsprechende Zuordnungsmerkmal bei elektronischer Bestätigung gegenüber der Meldebehörde
- Falls die Anmeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und Anmeldeformular.
Antragsassistent: Vollmacht zur An- und Abmeldung
Antragsassistent Wohnungsgeberbestätigung
Kontakt
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Unterlagen
- ausgefülltes Meldeformular
- Personalausweise aller umziehenden Personen
- falls die Ummeldung von einem Bevollmächtigten vorgenommen wird: Vollmacht und entsprechendes Formular
- Bestätigung des Wohnungsgebers