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 Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird beim Bundesamt für Justiz bearbeitet. Es kann nur bei der für den Wohnsitz (Haupt- und Nebenwohnsitz) zuständigen Meldebehörde, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, beantragt werden.

Unterschieden werden folgende Belegarten:

  • Belegart N: für private Zwecke
  • Belegart O: zur Vorlage bei einer Behörde, wenn eine unmittelbare Übersendung an die Behörde erfolgen soll
  • Belegart P: zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Einträge enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
  • Belegart NE: erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder auf sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind
  • Belegart OE: erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder auf sonstige Weise bei Behörden kinder- oder jugendnah tätig sind
  • Belegart EU:  In das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein europäisches oder lediglich ein „einfaches“ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt. Die Bearbeitungszeit eines europäischen Führungszeugnisses beträgt ca. 4 Wochen.


Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart NE oder OE) ist eine Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt.

Voraussetzungen:

  • Eine Ausstellung ist nur für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
  • Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen.
  • Für minderjährige Personen (14. - 17. Lebensjahr) ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Bei der Antragsstellung ist die Vertretungsvollmacht nachzuweisen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz an den Antragsteller bzw. an die benannte Behörde gesandt.

Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Hierzu benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät oder ein mobiles Endgerät mit NFC-Funktion zum Auslesen des Ausweisdokuments
  • die AusweisApp2
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen

 

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde, ist die genaue Anschrift der Behörde sowie ein Verwendungszweck anzugeben.

Kosten

13 EUR

Befreiung:
Eine Befreiung von der Gebühr ist nur möglich, wenn der Antragsteller seine Mittellosigkeit bzw. einen besonderen Verwendungszweck (z. B. Ehrenamt) nachweisen kann.

Führungszeugnis

Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und wird beim Bundesamt für Justiz bearbeitet. Es kann nur bei der für den Wohnsitz (Haupt- und Nebenwohnsitz) zuständigen Meldebehörde, im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, beantragt werden.

Unterschieden werden folgende Belegarten:

  • Belegart N: für private Zwecke
  • Belegart O: zur Vorlage bei einer Behörde, wenn eine unmittelbare Übersendung an die Behörde erfolgen soll
  • Belegart P: zur Vorlage bei einer Behörde, wenn das Führungszeugnis, soweit es Einträge enthält, vorher durch den Antragsteller beim Amtsgericht eingesehen werden soll
  • Belegart NE: erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder auf sonstiger Weise bei privaten Stellen kinder- oder jugendnah tätig sind
  • Belegart OE: erweitertes Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder auf sonstige Weise bei Behörden kinder- oder jugendnah tätig sind
  • Belegart EU:  In das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein europäisches oder lediglich ein „einfaches“ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt. Die Bearbeitungszeit eines europäischen Führungszeugnisses beträgt ca. 4 Wochen.


Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart NE oder OE) ist eine Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das Führungszeugnis verlangt.

Voraussetzungen:

  • Eine Ausstellung ist nur für Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
  • Das Führungszeugnis ist persönlich zu beantragen.
  • Für minderjährige Personen (14. - 17. Lebensjahr) ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Bei der Antragsstellung ist die Vertretungsvollmacht nachzuweisen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 14 Tage.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz an den Antragsteller bzw. an die benannte Behörde gesandt.

Alternativ können Sie das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Hierzu benötigen Sie:

  • einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät oder ein mobiles Endgerät mit NFC-Funktion zum Auslesen des Ausweisdokuments
  • die AusweisApp2
  • ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen

 

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde, ist die genaue Anschrift der Behörde sowie ein Verwendungszweck anzugeben.

13 EUR

Befreiung:
Eine Befreiung von der Gebühr ist nur möglich, wenn der Antragsteller seine Mittellosigkeit bzw. einen besonderen Verwendungszweck (z. B. Ehrenamt) nachweisen kann.

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Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Sabine

Gielians

E

02161 613-160
sabine.gielians@korschenbroich.de

Sabine

Möbius

EG

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Jeanette

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Ralph

Brüggemann

E

02161 613-192
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Marita

Graes

E

02161 613-197
marita.graes@korschenbroich.de

Nicola

Schäfer

E

02161 613-115
nicola.schaefer@korschenbroich.de

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