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 Gewerbean-, ummeldung und -abmeldung

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, soweit nicht durch die Gewerbeordnung bzw. durch ergänzende Vorschriften Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Dem Grundsatz der Gewerbefreiheit steht jedoch die Verpflichtung der/des Gewerbetreibenden zur Gewerbeanzeige gem. § 14 Gewerbeordnung gegenüber.

Wenn Sie allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen haben, steht Ihnen die Gewerbemeldestelle der Stadt Korschenbroich mit Informationen, Auskünften und Hilfestellung zur Verfügung. Jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich muss als Gewerbe angemeldet werden. Für einen sehr großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten besteht lediglich eine Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung, d. h., der/die Gewerbetreibende zeigt der zuständigen Ordnungsbehörde nur den Beginn der beabsichtigten Tätigkeit an. Weitergehende Erlaubnisse bzw. Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich weitgehend um das produzierende Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe.

Neben der Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung bestehen für verschiedene Gewerbezweige besondere Genehmigungspflichten bevor die gewerbliche Tätigkeit begonnen und angezeigt wird. Beispiele für erlaubnispflichtige Tätigkeiten:

  • Automatenaufstellung
  • Spielhallen
  • Pfandleihe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerer
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten
  • Handwerksberufe
  • Makler und Bauträger
  • Finanzdienstleistungen
  • Handel mit Giften
  • Personenbeförderung
  • Güterkraftverkehr
  • Kraftomnibusverkehr.


Sofern Sie eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten selbständig ausüben möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit der Gewerbemeldestelle in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten.

Sollten Sie Ihren Firmensitz innerhalb von Korschenbroich verlegt, Ihre Betriebstätigkeit erweitert oder gewechselt oder Ihren Namen bzw. sich der Name Ihres Unternehmens geändert haben, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Sofern Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben oder Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: verkehrsueberwachung@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Bundespersonalausweis bzw. Nationalpass
  • bei Gewerbeanmeldung durch Bevollmächtigten: Vollmacht
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Gewerbetreibenden, sofern sie nicht der EG angehören
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur für im Handelsregister eingetragene Firmen und Einzelpersonen)Handwerkskarte (nur für Handwerksbetriebe)
  • evtl. erforderliche Erlaubnis bei genehmigungspflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Makler u. Bauträger, Spielhallen, Automatenaufstellung, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Pfandleiher, Güterkraftverkehr und dergl.)

Kosten

  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
  • Ersatzbescheinigung (bei Verlust der Gewerbeanzeige): 15 EUR

Gewerbean-, ummeldung und -abmeldung

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Grundsätzlich kann jedermann eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, verändern oder beenden, soweit nicht durch die Gewerbeordnung bzw. durch ergänzende Vorschriften Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Dem Grundsatz der Gewerbefreiheit steht jedoch die Verpflichtung der/des Gewerbetreibenden zur Gewerbeanzeige gem. § 14 Gewerbeordnung gegenüber.

Wenn Sie allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen haben, steht Ihnen die Gewerbemeldestelle der Stadt Korschenbroich mit Informationen, Auskünften und Hilfestellung zur Verfügung. Jede selbstständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer ausgeübte Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich muss als Gewerbe angemeldet werden. Für einen sehr großen Teil der gewerblichen Tätigkeiten besteht lediglich eine Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung, d. h., der/die Gewerbetreibende zeigt der zuständigen Ordnungsbehörde nur den Beginn der beabsichtigten Tätigkeit an. Weitergehende Erlaubnisse bzw. Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich weitgehend um das produzierende Gewerbe, den Groß- und Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe.

Neben der Anzeigepflicht gem. § 14 Gewerbeordnung bestehen für verschiedene Gewerbezweige besondere Genehmigungspflichten bevor die gewerbliche Tätigkeit begonnen und angezeigt wird. Beispiele für erlaubnispflichtige Tätigkeiten:

  • Automatenaufstellung
  • Spielhallen
  • Pfandleihe
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerer
  • Reisegewerbe
  • Gaststätten
  • Handwerksberufe
  • Makler und Bauträger
  • Finanzdienstleistungen
  • Handel mit Giften
  • Personenbeförderung
  • Güterkraftverkehr
  • Kraftomnibusverkehr.


Sofern Sie eine oder mehrere der vorgenannten Tätigkeiten selbständig ausüben möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit der Gewerbemeldestelle in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten.

Sollten Sie Ihren Firmensitz innerhalb von Korschenbroich verlegt, Ihre Betriebstätigkeit erweitert oder gewechselt oder Ihren Namen bzw. sich der Name Ihres Unternehmens geändert haben, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Sofern Sie Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben oder Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

  • Bundespersonalausweis bzw. Nationalpass
  • bei Gewerbeanmeldung durch Bevollmächtigten: Vollmacht
  • Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Gewerbetreibenden, sofern sie nicht der EG angehören
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur für im Handelsregister eingetragene Firmen und Einzelpersonen)Handwerkskarte (nur für Handwerksbetriebe)
  • evtl. erforderliche Erlaubnis bei genehmigungspflichtigen Gewerben (z. B. Gaststätten, Makler u. Bauträger, Spielhallen, Automatenaufstellung, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Pfandleiher, Güterkraftverkehr und dergl.)
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26 EUR
  • Gewerbean- und Gewerbeummeldungen für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 EUR
  • Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 EUR
  • Ersatzbescheinigung (bei Verlust der Gewerbeanzeige): 15 EUR

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Sachgebiet Ruhender Verkehr, Gewerbe
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-111
Fax 02161 613-218

Silke

Zwanziger

II / 208

02161 613-143
silke.zwanziger@korschenbroich.de

Dirk

Berns

Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe

II / 209

02161 613-110
dirk.berns@korschenbroich.de

Lisa

Dengler

II /

02161 613-265
lisa.dengler@korschenbroich.de

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