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Einbürgerungen
Viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Zuständige Dienststelle für die Antragstellung und Entscheidung über die Einbürgerung von ausländischen Mitbürgern ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
(Formular und weiterführende Infos siehe Link Rhein-Kreis Neuss)
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Zuständige Einrichtung
Rhein-Kreis Neuss (Dienststelle Grevenbroich)
Einbürgerung
Auf der Schanze 4
41515 Grevenbroich
E-Mail:
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung: 12.01.2023 12:46 Uhr
Viele ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründet alle Rechte und alle Pflichten, die ein deutscher Staatsangehöriger haben kann und wird an die später geborenen Kinder weitergegeben (Abstammungsrecht).
Zuständige Dienststelle für die Antragstellung und Entscheidung über die Einbürgerung von ausländischen Mitbürgern ist das Amt für Sicherheit und Ordnung des Kreises Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich.
(Formular und weiterführende Infos siehe Link Rhein-Kreis Neuss)
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