Brauchtumsfeuer - Genehmigungen
Ein Brauchtumsfeuer bieten Vereine oder Organisationen an, die diese Aktion für jeden zugänglich machen.
Zum hiesigen Brauchtum gehören das Osterfeuer, das Maifeuer und das Martinsfeuer.
Jede einzelne dieser Veranstaltungen mit Feuer ist spätestens zwei Wochen vor der Feier beim Ordnungsamt anzumelden (unter "Link zu externem Verfahren").
Nur das Abbrennen eines Feuers zum Zweck der Brauchtumspflege lässt eine Ausnahme vom bestehenden Verbot zu.
Feuer, die vorrangig zur Beseitigung von Pflanzenabfällen und anderem Müll dienen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Dies wäre ein Verstoß gegen die abfallrechtlichen Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Hier können Sie auch die bestehenden Auflagen entnehmen.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Kontakt
Sachgebiet Bürgerbüro, Wahlen, Sicherheit und Ordnung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Link zu externem Verfahren