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 Personenstandswesen

 Mit dem Begriff Personenstandswesen werden heute allgemein die verschiedenen Tätigkeiten der/des Standesbeamten umschrieben. Das war nicht immer so in Deutschland.
Vor 1875 war es Aufgabe der Geistlichen, Tauf-, Trau- und Totenbücher zu führen. Erst mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurde zum 1. Januar 1876 die Beurkundung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ausschließlich den vom Staat bestellten Standesbeamten als Aufgabe übertragen. Seit mehr als 125 Jahren ist deshalb die Personenstandsbuchführung eine staatliche Angelegenheit, die den Gemeinden und Städten zur Durchführung übertragen wurde.

Die Standesämter stellen aus den Personenstandsbüchern, die durch ergänzende Beurkundungen auf dem Laufenden gehalten werden, an Beteiligte und berechtigte Dritte auf Antrag entsprechende Urkunden aus.

Online-Beantragung von Personenstandsurkunden

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

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Personenstandswesen
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Personenstandswesen

 Mit dem Begriff Personenstandswesen werden heute allgemein die verschiedenen Tätigkeiten der/des Standesbeamten umschrieben. Das war nicht immer so in Deutschland.
Vor 1875 war es Aufgabe der Geistlichen, Tauf-, Trau- und Totenbücher zu führen. Erst mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 wurde zum 1. Januar 1876 die Beurkundung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ausschließlich den vom Staat bestellten Standesbeamten als Aufgabe übertragen. Seit mehr als 125 Jahren ist deshalb die Personenstandsbuchführung eine staatliche Angelegenheit, die den Gemeinden und Städten zur Durchführung übertragen wurde.

Die Standesämter stellen aus den Personenstandsbüchern, die durch ergänzende Beurkundungen auf dem Laufenden gehalten werden, an Beteiligte und berechtigte Dritte auf Antrag entsprechende Urkunden aus.

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Personenstandsbücher, Beurkundung, Vordruck Bestellung Personenstandsurkunde
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