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Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene kommunale Steuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben.
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Zuvor werden jedoch die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzämtern für jeden Erhebungszeitraum gesondert ermittelt und in Steuermessbescheiden für die Kommunen bindend festgesetzt.
Der Gewerbesteuermessbetrag bzw. der Zerlegungsanteil werden vom Finanzamt an die hebeberechtigte Kommune übermittelt. Auf den (ggf. anteiligen) Messbetrag wird der Gewerbesteuerhebesatz der Kommune angewandt und somit die Gewerbesteuer errechnet.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Korschenbroich beträgt zurzeit 450 v. H.
Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen können vor diesem Hintergrund erfolgversprechend auch nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts entbindet allerdings nicht von der Zahlungsverpflichtung bei der Stadt.
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages der letzten Veranlagung zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.
Sofern Sie direkt beim Sachgebiet Steuern und Abgaben der Stadt Korschenbroich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, ist dieser Antrag durch entsprechende Belege, wie z. B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Gewerbesteuerberechnung oder Kopie der Steuererklärung zu vervollständigen.
Falls sie einen Anpassungsantrag beim Finanzamt stellen, wird empfohlen, das Sachgebiet Abgaben und Steuern der Stadt Korschenbroich mittels Vorlage einer Kopie des Antrages nebst evtl. Anlagen zu informieren.“
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Zuständige Einrichtungen
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de
Sachgebiet Ordnung und Verkehrsüberwachung
Zuständige Kontaktpersonen
Sachgebietsleiter Steuern, Abgaben und Beiträge
Tel.: 02161 613-210
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: stephan.heil@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 06.07.2026 12:20 Uhr
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene kommunale Steuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben.
Die Gewerbesteuer wird von den Kommunen erhoben. Zuvor werden jedoch die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzämtern für jeden Erhebungszeitraum gesondert ermittelt und in Steuermessbescheiden für die Kommunen bindend festgesetzt.
Der Gewerbesteuermessbetrag bzw. der Zerlegungsanteil werden vom Finanzamt an die hebeberechtigte Kommune übermittelt. Auf den (ggf. anteiligen) Messbetrag wird der Gewerbesteuerhebesatz der Kommune angewandt und somit die Gewerbesteuer errechnet.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Korschenbroich beträgt zurzeit 450 v. H.
Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen können vor diesem Hintergrund erfolgversprechend auch nur gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Einspruch gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts entbindet allerdings nicht von der Zahlungsverpflichtung bei der Stadt.
Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen des laufenden Jahres sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages der letzten Veranlagung zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zu entrichten.
Sofern Sie direkt beim Sachgebiet Steuern und Abgaben der Stadt Korschenbroich eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen, ist dieser Antrag durch entsprechende Belege, wie z. B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung, Gewerbesteuerberechnung oder Kopie der Steuererklärung zu vervollständigen.
Falls sie einen Anpassungsantrag beim Finanzamt stellen, wird empfohlen, das Sachgebiet Abgaben und Steuern der Stadt Korschenbroich mittels Vorlage einer Kopie des Antrages nebst evtl. Anlagen zu informieren.“
https://service.korschenbroich.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1414/show- zuständig für Angelegenheiten im Bereich "Ruhender Verkehr": Stefanie Teeuwen; Tel.: 02161/613-111; Email: verkehrsueberwachung@korschenbroich.de
- zuständig für Angelegenheit im Bereich "Gewerbe und Gaststätten": Silke Zwanziger, Tel. 02161/613-143 und Lisa Dengler, Tel.: 02161/613-265
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