Hundesteuer
Anmeldung: Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Korschenbroich.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter/die Hundehalterin.
Hundehalter/-in ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die Hundesteuersatzung finden Sie Ratsinformationssystem.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Kontakt
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de
Ansprechpartner
Kosten
Die Höhe der Hundesteuer ist dem Anmeldeformular zu entnehmen.