BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Friedhöfe der Stadt Korschenbroich

Die Friedhöfe der Stadt Korschenbroich sind neben ihrer Hauptfunktion als Bestattungsplätze auch Teile des städtischen Grünsystems. Sie bieten neben Freiräumen zur Erholung auch innerstädtische Rückzugsgebiete für gefährdete Pflanzen und seltene Tierarten.
Korschenbroich leistet mit seiner Friedhofsfläche von ca. 17 ha einen bedeutenden Beitrag zu dieser naturorientierten Entwicklung.
Auf dem Friedhof besteht auch die Möglichkeit, durch Kontakte mit Freunden und Bekannten sowie durch Ruhe, Besinnung und innere Einkehr, zu trauen und neue Kraft für das Leben zu gewinnen.

Alle Verwaltungsaufgaben, die mit den acht kommunalen Friedhöfen der Stadt Korschenbroich verbunden sind, werden von der Friedhofsverwaltung, welche ihren Sitz im Verwaltungsgebäude Wankelstraße 21 im Stadtteil Glehn hat, wahrgenommen.

Zu den kommunalen Friedhöfen gehören:

  • Waldfriedhof (Korschenbroich), „Am Waldfriedhof"
  • Friedhof Pesch, „Zalfenstraße“
  • Friedhof Breitacker (Kleinenbroich-neu), in Verlängerung der „Josef-Thory-Straße“ (Feldweg)
  • Friedhof Glehn-alt, „Schloß-Dyck-Straße“
  • Friedhof Glehn-neu, „Hauptstraße und Katharinenstraße am Ende der Elisabethstraße“
  • Friedhof Liedberg-neu, "An der Tränke"

Auf folgenden geschlossenen Friedhöfen wird nicht mehr bestattet, sie stehen Besucherinnen und Besuchern aber natürlich offen:

  • Friedhof Liedberg-alt
  • Friedhof Kleinenbroich-alt „L 381"

Zu den Aufgaben der Friedhofsverwaltung gehören:

  • die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über alle Angelegenheiten des Friedhofswesens
  • die Führung der Friedhofsdokumentation
  • die Vergabe von Beisetzungs- und Bestattungsterminen sowie von Grabnutzungsrechten
  • die Kontrolle von Grabstätten in Bezug auf Grabpflege und Grabmale (hier auch Standsicherheit)
  • die Genehmigung von Grabmalanträgen, da Grabmal und Liegeplatte einer der Satzung entsprechenden Genehmigung bedürfen
  • die Bearbeitung von Anträgen auf Umbettung


Folgende Grabarten sind im Stadtgebiet Korschenbroich möglich:

  • Wahlgräber
  • Urnenwahlgräber
  • Erdreihengräber
  • Urnenreihengräber
  • anonyme und teil-anonyme Urnengräber
  • besondere Begräbnisformen für Kinder (Kindergräber und "Schmetterlingsfeld").

Ergänzend hierzu gibt es folgende neuere Bestattungsformen:

Pflanzwahlgrabstätten

sind Wahlgrabstätten, die in einer Rasenfläche angelegt werden. Das Einsäen und die Pflege der Pflanzwahlgrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sollte eine Raseneinsaat nicht möglich sein, wird eine Bepflanzung gewählt, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auf den Grabstätten sind Grabplatten aus Naturstein höhengleich durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf den eingelegten Grabplatten möglich. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet. Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung ist die Grabplatte einzulegen und das Holzkreuz zu entfernen.

Erdrasen-Reihengrabstätten

sind Reihengrabstättenengrabstätten, die in einer Rasenfläche der Reihe nach angelegt werden. Das Einsäen und die Pflege der Erdrasen-Reihengrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. An Stelen können Edelstahl-Schriftzüge mit dem Namen der Verstorbenen kostenpflichtig im Auftrag der Stadt befestigt werden. Auf den Grabstätten werden Grabplatten aus Naturstein, ebenfalls im Auftrag der Stadt, höhengleich eingelegt.

Urnen-Rasenwahlgrabstätten

sind Urnenwahlgrabstätten, die in einer Rasenfläche angelegt werden. Hier können pro Stelle bis zu vier Urnen bestattet werden. Das Einsäen, die Pflege und die Gestaltung der Urnenrasenwahlgrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sollte eine Raseneinsaat nicht möglich sein, wird eine Bepflanzung gewählt, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auf den Grabstätten sind Grabplatten aus Naturstein höhengleich durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf den eingelegten Grabplatten möglich. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet.

Baum-Familiengrabstätten

 sind Urnenwahlgrabstätten am Fuße von Bäumen auf dem Waldfriedhof. Die Urnen werden im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt. Hier können pro Stelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. Auf einer Grabstätte ist jeweils eine Grabplatte aus Naturstein, höhengleich mit dem Erdniveau, durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf der eingelegten Grabplatte möglich. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und sind nach Einlegen der Grabplatte zu entfernen. Sollte der ausgewählte Baum auf Grund einer Krankheit entfernt werden müssen oder ein Naturereignis hierzu führen, wird durch bzw. im Auftrag der Stadt Korschenbroich an derselben Stelle ein neuer Baum gepflanzt werden.

Urnenkammern im „Haus der Erinnerung“

sind Urnenwahlgrabstätten, die sich in Stelen oder Urnenwänden innerhalb der Trauerhalle Liedberg-neu befinden. In eine Urnenkammer können zwei Aschekapseln mit Über-Urnen beigesetzt werden. Hierbei ist vom Bestattungsinstitut auf die Maße der Urnenkammern vor Ort zu achten. Das Ablegen von Schnittblumen und anderem Trauerschmuck ist nur auf den Platten neben der jeweiligen Urnenkammer möglich. Nicht erlaubt sind Topfblumen, Topfpflanzen, Kerzen und anderer leicht entflammbarer Trauerschmuck. Das Öffnen und Verschließen der Urnenplätze obliegt ausschließlich dem Personal des Friedhofsträgers oder den von ihm Beauftragten. Wenn im "Haus der Erinnerung" eine Beisetzung erfolgt, kann hier auch kostenfrei die Trauerfeier stattfinden. Während einer Beisetzung oder Trauerfeier ist das "Haus der Erinnerung" ausschließlich der Trauergesellschaft vorbehalten. Grundsätzlich erhalten Nutzungsberechtigte einen Schlüssel für den Besuch des "Hauses der Erinnerung". Sollte eine Urnenkammer nach Ablauf der Nutzungszeit nicht wiedererworben werden, werden die darin befindlichen Aschekapseln an einer anonymen Stelle auf dem Friedhof Liedberg-neu beigesetzt.

Urnenkammern in Urnenstelen

 sind Urnenwahlgrabstätten, die sich in Stelen oder Urnenwänden im Freien befinden. Diese gibt es auf dem Freidhof Glehn-alt. In einer Kammer können zwei Aschekapseln mit Über-Urnen beigesetzt werden. Hierbei ist vom Bestattungsinstitut auf die Maße der Urnenkammern zu achten. Das Ablegen von Schnittblumen und anderem Trauerschmuck ist nur auf den Platten neben der jeweiligen Urnenkammer möglich. Das Öffnen und Verschließen der Urnenplätze obliegt ausschließlich dem Personal des Friedhofsträgers oder den von ihm Beauftragten. Sollte nach Ablauf der Nutzungszeit eine Urnenkammer nicht wiedererworben werden, werden die darin befindlichen Aschekapseln an einer anonymen Stelle auf dem jeweiligen Friedhof beigesetzt.




Kontakt

Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb
Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb
Wankelstraße 21
41352 Korschenbroich/Glehn
E-Mail: stadtpflege@korschenbroich.de

Ansprechpartner

Kosten

Bitte entnehmen Sie diese der Friedhofsgebührensatzung (siehe "Downloads").

Verwandte Dienstleistungen

Bestattungswesen  
Friedhöfe der Stadt Korschenbroich

Die Friedhöfe der Stadt Korschenbroich sind neben ihrer Hauptfunktion als Bestattungsplätze auch Teile des städtischen Grünsystems. Sie bieten neben Freiräumen zur Erholung auch innerstädtische Rückzugsgebiete für gefährdete Pflanzen und seltene Tierarten.
Korschenbroich leistet mit seiner Friedhofsfläche von ca. 17 ha einen bedeutenden Beitrag zu dieser naturorientierten Entwicklung.
Auf dem Friedhof besteht auch die Möglichkeit, durch Kontakte mit Freunden und Bekannten sowie durch Ruhe, Besinnung und innere Einkehr, zu trauen und neue Kraft für das Leben zu gewinnen.

Alle Verwaltungsaufgaben, die mit den acht kommunalen Friedhöfen der Stadt Korschenbroich verbunden sind, werden von der Friedhofsverwaltung, welche ihren Sitz im Verwaltungsgebäude Wankelstraße 21 im Stadtteil Glehn hat, wahrgenommen.

Zu den kommunalen Friedhöfen gehören:

  • Waldfriedhof (Korschenbroich), „Am Waldfriedhof"
  • Friedhof Pesch, „Zalfenstraße“
  • Friedhof Breitacker (Kleinenbroich-neu), in Verlängerung der „Josef-Thory-Straße“ (Feldweg)
  • Friedhof Glehn-alt, „Schloß-Dyck-Straße“
  • Friedhof Glehn-neu, „Hauptstraße und Katharinenstraße am Ende der Elisabethstraße“
  • Friedhof Liedberg-neu, "An der Tränke"

Auf folgenden geschlossenen Friedhöfen wird nicht mehr bestattet, sie stehen Besucherinnen und Besuchern aber natürlich offen:

  • Friedhof Liedberg-alt
  • Friedhof Kleinenbroich-alt „L 381"

Zu den Aufgaben der Friedhofsverwaltung gehören:

  • die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über alle Angelegenheiten des Friedhofswesens
  • die Führung der Friedhofsdokumentation
  • die Vergabe von Beisetzungs- und Bestattungsterminen sowie von Grabnutzungsrechten
  • die Kontrolle von Grabstätten in Bezug auf Grabpflege und Grabmale (hier auch Standsicherheit)
  • die Genehmigung von Grabmalanträgen, da Grabmal und Liegeplatte einer der Satzung entsprechenden Genehmigung bedürfen
  • die Bearbeitung von Anträgen auf Umbettung


Folgende Grabarten sind im Stadtgebiet Korschenbroich möglich:

  • Wahlgräber
  • Urnenwahlgräber
  • Erdreihengräber
  • Urnenreihengräber
  • anonyme und teil-anonyme Urnengräber
  • besondere Begräbnisformen für Kinder (Kindergräber und "Schmetterlingsfeld").

Ergänzend hierzu gibt es folgende neuere Bestattungsformen:

Pflanzwahlgrabstätten

sind Wahlgrabstätten, die in einer Rasenfläche angelegt werden. Das Einsäen und die Pflege der Pflanzwahlgrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sollte eine Raseneinsaat nicht möglich sein, wird eine Bepflanzung gewählt, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auf den Grabstätten sind Grabplatten aus Naturstein höhengleich durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf den eingelegten Grabplatten möglich. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet. Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung ist die Grabplatte einzulegen und das Holzkreuz zu entfernen.

Erdrasen-Reihengrabstätten

sind Reihengrabstättenengrabstätten, die in einer Rasenfläche der Reihe nach angelegt werden. Das Einsäen und die Pflege der Erdrasen-Reihengrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. An Stelen können Edelstahl-Schriftzüge mit dem Namen der Verstorbenen kostenpflichtig im Auftrag der Stadt befestigt werden. Auf den Grabstätten werden Grabplatten aus Naturstein, ebenfalls im Auftrag der Stadt, höhengleich eingelegt.

Urnen-Rasenwahlgrabstätten

sind Urnenwahlgrabstätten, die in einer Rasenfläche angelegt werden. Hier können pro Stelle bis zu vier Urnen bestattet werden. Das Einsäen, die Pflege und die Gestaltung der Urnenrasenwahlgrabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Sollte eine Raseneinsaat nicht möglich sein, wird eine Bepflanzung gewählt, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst ist. Auf den Grabstätten sind Grabplatten aus Naturstein höhengleich durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf den eingelegten Grabplatten möglich. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet.

Baum-Familiengrabstätten

 sind Urnenwahlgrabstätten am Fuße von Bäumen auf dem Waldfriedhof. Die Urnen werden im Wurzelbereich von Bäumen beigesetzt. Hier können pro Stelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. Auf einer Grabstätte ist jeweils eine Grabplatte aus Naturstein, höhengleich mit dem Erdniveau, durch einen von der Friedhofsverwaltung zugelassenen Steinmetzbetrieb einzulegen. Das Ablegen von Blumen, Gestecken, Schalen und anderem ist nur auf der eingelegten Grabplatte möglich. Angehörige haben auf die Gestaltung und Pflege der Grabstätten keinen Einfluss. Holzkreuze werden vorübergehend geduldet und sind nach Einlegen der Grabplatte zu entfernen. Sollte der ausgewählte Baum auf Grund einer Krankheit entfernt werden müssen oder ein Naturereignis hierzu führen, wird durch bzw. im Auftrag der Stadt Korschenbroich an derselben Stelle ein neuer Baum gepflanzt werden.

Urnenkammern im „Haus der Erinnerung“

sind Urnenwahlgrabstätten, die sich in Stelen oder Urnenwänden innerhalb der Trauerhalle Liedberg-neu befinden. In eine Urnenkammer können zwei Aschekapseln mit Über-Urnen beigesetzt werden. Hierbei ist vom Bestattungsinstitut auf die Maße der Urnenkammern vor Ort zu achten. Das Ablegen von Schnittblumen und anderem Trauerschmuck ist nur auf den Platten neben der jeweiligen Urnenkammer möglich. Nicht erlaubt sind Topfblumen, Topfpflanzen, Kerzen und anderer leicht entflammbarer Trauerschmuck. Das Öffnen und Verschließen der Urnenplätze obliegt ausschließlich dem Personal des Friedhofsträgers oder den von ihm Beauftragten. Wenn im "Haus der Erinnerung" eine Beisetzung erfolgt, kann hier auch kostenfrei die Trauerfeier stattfinden. Während einer Beisetzung oder Trauerfeier ist das "Haus der Erinnerung" ausschließlich der Trauergesellschaft vorbehalten. Grundsätzlich erhalten Nutzungsberechtigte einen Schlüssel für den Besuch des "Hauses der Erinnerung". Sollte eine Urnenkammer nach Ablauf der Nutzungszeit nicht wiedererworben werden, werden die darin befindlichen Aschekapseln an einer anonymen Stelle auf dem Friedhof Liedberg-neu beigesetzt.

Urnenkammern in Urnenstelen

 sind Urnenwahlgrabstätten, die sich in Stelen oder Urnenwänden im Freien befinden. Diese gibt es auf dem Freidhof Glehn-alt. In einer Kammer können zwei Aschekapseln mit Über-Urnen beigesetzt werden. Hierbei ist vom Bestattungsinstitut auf die Maße der Urnenkammern zu achten. Das Ablegen von Schnittblumen und anderem Trauerschmuck ist nur auf den Platten neben der jeweiligen Urnenkammer möglich. Das Öffnen und Verschließen der Urnenplätze obliegt ausschließlich dem Personal des Friedhofsträgers oder den von ihm Beauftragten. Sollte nach Ablauf der Nutzungszeit eine Urnenkammer nicht wiedererworben werden, werden die darin befindlichen Aschekapseln an einer anonymen Stelle auf dem jeweiligen Friedhof beigesetzt.




Bitte entnehmen Sie diese der Friedhofsgebührensatzung (siehe "Downloads").

Bestattungsformen, Bestattung, Waldfriedhof, Friedhof, Friedhofsverwaltung, Urne, Urnenstele, Urnenkammer, Grabstätte, Wahlgräber, Urnenwahlgräber, Erdreihengräber, Urnenreihengräber, anonym, Kindergrab, Schmetterlingsfeld, Grabarten , Begräbnisform, Friedhofsgebührensatzung, Friedhofssatzung, Satzung
Amt 67: Grünpflege und Baubetrieb
Wankelstraße 21 41352 Korschenbroich/Glehn
Telefon 02182 5702-0
Fax 02182 5702-155

Liesa

Franken

0.03

02182 5702-160
liesa.franken@korschenbroich.de

Petra

Senz

0.03

02182 5702-170
petra.senz@korschenbroich.de

Leere