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 Bauakteneinsicht

Es besteht für Grundstückseigentümer/-innen bzw. von diesen schriftlich ermächtigte Personen die Möglichkeit, Einsicht in die archivierten Bauakten des eigenen Grundstücks zu nehmen und sich von wichtigen Einzeldokumenten aus der Akte Kopien ziehen zu lassen. Dies kann bei Kauf oder Verkauf der Immobilie von Bedeutung sein, wenn das Bauherrenexemplar nicht mehr vorhanden ist.

Es handelt sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Aktenordner dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. 

Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse:

  • Eigentümer*innen (bei mehreren Eigentümer*innen müssen Sie eine Vollmacht von allen Eigentümer*innen mitbringen)
  • von Eigentümer*innen schriftlich Bevollmächtigte*r

 

Bitte nutzen Sie für diese Dienstleistung folgende E-Mail-Adresse:

bauakteneinsicht@korschenbroich.de

Kontakt

Sachgebiet Bauordnung
Rathaus Don-Bosco-Straße
Don-Bosco-Straße 6
41352 Korschenbroich
E-Mail: bauordnung@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als 6 Monate
  • Alternativen zum Grundbuchauszug: Bestandsblatt oder aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr
  • Haben Sie das Objekt erst kürzlich erworben? Dann legen Sie bei Ihrer Vorsprache den Kaufvertrag vor. Eine Eintragungsbekanntmachung ist nicht ausreichend, da hier nicht alle Einträge des Grundbuches enthalten sind.
  • Sie sind bevollmächtigt? Dann bringen Sie bitte neben den oben aufgeführten Unterlagen die vom Eigentümer/von der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht mit. Bei mehreren Eigentümer/innen müssen Sie eine Vollmacht von allen mitbringen.

Kosten

Die Satzung über die zu entrichtende Gebühr finden Sie im Ratsinformationssystem.
Pro Akte 15 EUR, jede weitere 10 EUR (darüberhinausgehende Kosten für Scans oder Kopien sind der Gebührenordnung zu entnehmen)

Hinweise und Besonderheiten

Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse:

  • Eigentümer/innen (bei mehreren Eigentümer/innen müssen Sie eine Vollmacht von allen Eigentümer/innen mitbringen)
  • von Eigentümer/innen schriftlich Bevollmächtigte/r

Sie sind kein/e Eigentümer/in oder Bevollmächtigte/r?

In diesem Fall erhalten Sie Auskunft nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Hierzu müssen Sie sich schriftlich an das Bauaufsichtsamt wenden.

Gleiches gilt, wenn Sie als Nachbareigentümer/in Akteneinsicht zu laufenden Verfahren nehmen wollen.

 

Hinweise zur Bereitstellung

Für Ihre Einsichtnahme werden Ihnen alle vorhandenen Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt bereitgestellt.

Der Gesetzgeber sieht nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vor, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte gegeben werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir über den Inhalt der Aktenordner im Vorfeld oder bei Ihrer Einsichtnahme keine Auskunft geben dürfen.

Bauakteneinsicht

Es besteht für Grundstückseigentümer/-innen bzw. von diesen schriftlich ermächtigte Personen die Möglichkeit, Einsicht in die archivierten Bauakten des eigenen Grundstücks zu nehmen und sich von wichtigen Einzeldokumenten aus der Akte Kopien ziehen zu lassen. Dies kann bei Kauf oder Verkauf der Immobilie von Bedeutung sein, wenn das Bauherrenexemplar nicht mehr vorhanden ist.

Es handelt sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Aktenordner dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. 

Da die Aktenordner eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse:

  • Eigentümer*innen (bei mehreren Eigentümer*innen müssen Sie eine Vollmacht von allen Eigentümer*innen mitbringen)
  • von Eigentümer*innen schriftlich Bevollmächtigte*r

 

Bitte nutzen Sie für diese Dienstleistung folgende E-Mail-Adresse:

bauakteneinsicht@korschenbroich.de

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Grundbuchauszug - nicht älter als 6 Monate
  • Alternativen zum Grundbuchauszug: Bestandsblatt oder aktuellen Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr
  • Haben Sie das Objekt erst kürzlich erworben? Dann legen Sie bei Ihrer Vorsprache den Kaufvertrag vor. Eine Eintragungsbekanntmachung ist nicht ausreichend, da hier nicht alle Einträge des Grundbuches enthalten sind.
  • Sie sind bevollmächtigt? Dann bringen Sie bitte neben den oben aufgeführten Unterlagen die vom Eigentümer/von der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht mit. Bei mehreren Eigentümer/innen müssen Sie eine Vollmacht von allen mitbringen.

Die Satzung über die zu entrichtende Gebühr finden Sie im Ratsinformationssystem.
Pro Akte 15 EUR, jede weitere 10 EUR (darüberhinausgehende Kosten für Scans oder Kopien sind der Gebührenordnung zu entnehmen)

Sachgebiet Bauordnung
Don-Bosco-Straße 6 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-135
Fax 02161 613-106

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