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 Personalausweis

Jede/-r Deutsche, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person einen gültigen Reisepass besitzt und sich durch diesen ausweisen kann. Der Personalausweis wird durch eine Reihe von Staaten, insbesondere im europäischen Ausland, als Grenzübertrittsdokument anerkannt, so dass für diese Fälle kein Reisepass benötigt wird. In Zweifelsfällen können die Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de geprüft werden. Die Ausstellung eines Personalausweises erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert zwischen drei und vier Wochen. Um die Fälschungssicherheit zu erreichen, können die Antragsvordrucke leider nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Neben der Ausstellung eines Personalausweises kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die Gültigkeit des bisherigen Ausweises abgelaufen ist oder er verloren gegangen ist. Ein vorläufiger Personalausweis kann auch kurzfristig durch die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Dieser muss grundsätzlich neu ausgestellt werden.

Auch sind Änderungen des Ausweises (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich die Wohnanschrift des Inhabers kann geändert werden.

Bitte beachten Sie, dass das biometrische Lichtbild, sofern erforderlich, nicht älter als ein Jahr sein darf.

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit der Online- Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Im Übrigen behält ein bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 07:00 - 20:00 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.


Bitte nutzen Sie zur Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Ausweises den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

Den Antragsassistenten für einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie ebenfalls unter "Link zu externem Verfahren".

 

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.

 

Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

Personalausweis - Erstausstellung: alter Kinderreisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Personalausweis - Neuausstellung: bisheriger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr); Personalausweis wegen Eheschließung: alter Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Heiratsurkunde
Personalausweis bei Verlust: Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein usw., aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Verlusterklärung (kann im Bürgerbüro erklärt werden)
Personalausweis - vorläufige Ausstellung: abgelaufener Personalausweis oder Reisepass (oder Verlustanzeige bei verlorengegangenen Ausweisen), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

Kosten

erstmalige Personalausweis - Ausstellung: 37,00 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen unter 24:
22,80 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen ab 24:
37,00 EUR
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 EUR

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich, da zur Prüfung der Identität der Personalausweis/Reisepass im Original vorgelegt werden muss. Bei der Beantragung von Personalausweisen macht die Abnahme von Fingerabdrücken, welche ab 01.08.2021 auch hierfür zwingend erforderlich sind, ein persönliches Erscheinen erforderlich. Dies gilt auch bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder.

Weitere Informationen

Sie können die PIN für Ihren Online-Ausweis im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro kostenfrei zurücksetzen lassen bzw. sich vor Ort eine neue selbstgewählte PIN vergeben. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.

Personalausweis

Jede/-r Deutsche, die/der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person einen gültigen Reisepass besitzt und sich durch diesen ausweisen kann. Der Personalausweis wird durch eine Reihe von Staaten, insbesondere im europäischen Ausland, als Grenzübertrittsdokument anerkannt, so dass für diese Fälle kein Reisepass benötigt wird. In Zweifelsfällen können die Einreisebestimmungen unter www.auswaertiges-amt.de geprüft werden. Die Ausstellung eines Personalausweises erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert zwischen drei und vier Wochen. Um die Fälschungssicherheit zu erreichen, können die Antragsvordrucke leider nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Neben der Ausstellung eines Personalausweises kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, wenn die Gültigkeit des bisherigen Ausweises abgelaufen ist oder er verloren gegangen ist. Ein vorläufiger Personalausweis kann auch kurzfristig durch die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen kann nicht verlängert werden. Dieser muss grundsätzlich neu ausgestellt werden.

Auch sind Änderungen des Ausweises (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich die Wohnanschrift des Inhabers kann geändert werden.

Bitte beachten Sie, dass das biometrische Lichtbild, sofern erforderlich, nicht älter als ein Jahr sein darf.

Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit der Online- Ausweisfunktion haben Sie die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Auf die biometrischen Daten können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen.

Im Übrigen behält ein bisheriger Personalausweis natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 07:00 - 20:00 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.


Bitte nutzen Sie zur Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Ausweises den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

Den Antragsassistenten für einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie ebenfalls unter "Link zu externem Verfahren".

 

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Personalausweis - Erstausstellung: alter Kinderreisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
Personalausweis - Neuausstellung: bisheriger Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr); Personalausweis wegen Eheschließung: alter Personalausweis oder Reisepass, aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Heiratsurkunde
Personalausweis bei Verlust: Identitätsnachweis (z. B. Reisepass, Führerschein usw., aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), Verlusterklärung (kann im Bürgerbüro erklärt werden)
Personalausweis - vorläufige Ausstellung: abgelaufener Personalausweis oder Reisepass (oder Verlustanzeige bei verlorengegangenen Ausweisen), aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

Sie können die PIN für Ihren Online-Ausweis im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro kostenfrei zurücksetzen lassen bzw. sich vor Ort eine neue selbstgewählte PIN vergeben. Dazu ist der Personalausweis mitzubringen.

erstmalige Personalausweis - Ausstellung: 37,00 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen unter 24:
22,80 EUR
erneute Personalausweis - Ausstellung bei Personen ab 24:
37,00 EUR
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises: 10,00 EUR

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Bürgerbüro
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Sabine

Gielians

E

02161 613-160
sabine.gielians@korschenbroich.de

Sabine

Möbius

EG

02161 613-116
sabine.moebius@korschenbroich.de

Ralph

Brüggemann

E

02161 613-192
ralph.brueggemann@korschenbroich.de

Marita

Handeck

E

02161 613-197
marita.graes@korschenbroich.de

Nicola

Schäfer

E

02161 613-115
nicola.schaefer@korschenbroich.de

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