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 Reisepass-Beantragung

Jede/-r Deutsche, die/der aus dem Bundesgebiet ausreist oder in das Bundesgebiet einreist, ist verpflichtet, einen Reisepass zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person ein Passersatzdokument, z. B. einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Kinderausweis besitzt. Bei einigen Ländern ist der Reisepass jedoch zwingend für die Ein- und Ausreise notwendig und wird unter Umständen bereits für Kinder verlangt. Nähere Information hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder beim Auswärtigen Amt.

Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert aktuell mindestens acht Wochen. Da der Reisepass seit dem 01.11.2007 mit Fingerabdrücken versehen wird, ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint. In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden. Der Expresspass kann innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei erstellt werden. Sollte diese Ausstellungsfrist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Der vorläufige Reisepass kann sofort durch die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

Nach Ablauf eines Reisepasses ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, hier ist immer ein neuer Pass zu beantragen. Auch sind Änderungen des Passes (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich der Wohnort des Inhabers kann geändert werden. Nähere Angaben zum Antragsverfahren, zu den vorzulegenden Unterlagen, der Gültigkeit der Personalausweise, den zu entrichtenden Gebühren für die Ausstellung und zur Abholung eines ausgestellten Ausweises entnehmen Sie dem Merkblatt.

Bitte nutzen Sie für die Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Passes den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

 

Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.

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Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Führerschein usw.)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Verlust des vorherigen Reisepasses ist eine Verlusterklärung im Bürgerbüro vorzunehmen
  • bei Minderjährigen ein von beiden Eltern unterschriebener Antrag (es reicht auch aus,wenn beide Elternteile eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass sie mit der Beantragung des Reisepasses einverstanden sind. Besteht für ein Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, so reicht eine Unterschrift dieses Elternteils aus, das alleinige Sorgerecht ist jedoch nachzuweisen)

Kosten

  • 70,00 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 37,50 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass
  • 102,00 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 69,50 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich, da zur Prüfung der Identität der Personalausweis/Reisepass im Original vorgelegt werden muss. Bei der Beantragung von Reisepässen macht die Abnahme von Fingerabdrücken ein persönliches Erscheinen erforderlich. Dies gilt auch bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder.

 

Reisepass-Beantragung

Jede/-r Deutsche, die/der aus dem Bundesgebiet ausreist oder in das Bundesgebiet einreist, ist verpflichtet, einen Reisepass zu besitzen. Eine Befreiung von dieser Pflicht besteht dann, wenn die betroffene Person ein Passersatzdokument, z. B. einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Kinderausweis besitzt. Bei einigen Ländern ist der Reisepass jedoch zwingend für die Ein- und Ausreise notwendig und wird unter Umständen bereits für Kinder verlangt. Nähere Information hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder beim Auswärtigen Amt.

Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt aus Gründen der Fälschungssicherheit durch die Bundesdruckerei und dauert aktuell mindestens acht Wochen. Da der Reisepass seit dem 01.11.2007 mit Fingerabdrücken versehen wird, ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint. In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden. Der Expresspass kann innerhalb von 72 Stunden von der Bundesdruckerei erstellt werden. Sollte diese Ausstellungsfrist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Der vorläufige Reisepass kann sofort durch die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung ausgestellt werden.

Nach Ablauf eines Reisepasses ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, hier ist immer ein neuer Pass zu beantragen. Auch sind Änderungen des Passes (z. B. aufgrund einer Namensänderung nach Heirat) nicht möglich, lediglich der Wohnort des Inhabers kann geändert werden. Nähere Angaben zum Antragsverfahren, zu den vorzulegenden Unterlagen, der Gültigkeit der Personalausweise, den zu entrichtenden Gebühren für die Ausstellung und zur Abholung eines ausgestellten Ausweises entnehmen Sie dem Merkblatt.

Bitte nutzen Sie für die Ausstellung einer Vollmacht zur Abholung des Passes den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".

 

 

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  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Führerschein usw.)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Verlust des vorherigen Reisepasses ist eine Verlusterklärung im Bürgerbüro vorzunehmen
  • bei Minderjährigen ein von beiden Eltern unterschriebener Antrag (es reicht auch aus,wenn beide Elternteile eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass sie mit der Beantragung des Reisepasses einverstanden sind. Besteht für ein Elternteil ein alleiniges Sorgerecht, so reicht eine Unterschrift dieses Elternteils aus, das alleinige Sorgerecht ist jedoch nachzuweisen)
  • 70,00 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 37,50 EUR für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass
  • 102,00 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben
  • 69,50 EUR für einen Expressreisepass für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Pass, Einreise, Ausreise, Botschaft, Bundesdruckerei, Expresspass, vorläufiger Reisepass, Einverständniserklärung Beantragung Reisepass, Merkblatt Reisepass, Vollmacht Abholung
Bürgerbüro
Sebastianusstraße 1 41352 Korschenbroich
Telefon 02161 613-160
Fax 02161 613-140

Sabine

Möbius

EG

02161 613-116
sabine.moebius@korschenbroich.de

Sabine

Gielians

E

02161 613-160
sabine.gielians@korschenbroich.de

Ralph

Brüggemann

E

02161 613-192
ralph.brueggemann@korschenbroich.de

Marita

Handeck

E

02161 613-197
marita.graes@korschenbroich.de

Nicola

Schäfer

E

02161 613-115
nicola.schaefer@korschenbroich.de

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