Unter dem Begriff Jugendschutz werden staatliche Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.
Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz.
Der Stadt Korschenbroich obliegt die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz. Hilfen und Beratung in Ihrem persönlichen Fall erhalten Sie durch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss, welches für die Gemeinden Jüchen, Rommerskirchen und die Stadt Korschenbroich zuständig ist.