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Wehrerfassung
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt.
Die Meldebehörde ist jedoch nunmehr verpflichtet, einmal pro Kalenderjahr die Namen, Vornamen und Anschriften aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Korschenbroich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.
Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Erstmals wurden diese Angaben im Oktober 2011 übermittelt. Die zukünftige Datenübermittlung erfolgt dann immer im März eines jeden Jahres.
Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen.
Voraussetzungen: Erfasst werden alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Korschenbroich mit Hauptwohnung gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.
Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass oder formloser Widerspruch (Name,Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) mit entsprechender Erklärung oder dem Widerspruchsformular
Bitte nutzen Sie im Falle eines Widerspruchs den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
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Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: buergerbuero@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 26.07.2023 10:16 Uhr
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelung wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt.
Die Meldebehörde ist jedoch nunmehr verpflichtet, einmal pro Kalenderjahr die Namen, Vornamen und Anschriften aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Korschenbroich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln.
Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Erstmals wurden diese Angaben im Oktober 2011 übermittelt. Die zukünftige Datenübermittlung erfolgt dann immer im März eines jeden Jahres.
Jeder Betroffene hat gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen.
Voraussetzungen: Erfasst werden alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Korschenbroich mit Hauptwohnung gemeldet sind und im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden.
bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass oder formloser Widerspruch (Name,Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) mit entsprechender Erklärung oder dem Widerspruchsformular
Bitte nutzen Sie im Falle eines Widerspruchs den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
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In ansprechendem Ambiente bietet das Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Möglichkeit, ihre Angelegenheiten zu erledigen und sich beraten zu lassen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung zu verbessern und die Wünsche der Mitbürger unbürokratisch, qualifiziert und flexibel an einer zentralen Stelle erfüllen zu können. Rechts oben auf dieser Seite finden Sie die Dienstleistungen, die die Kolleginnen und Kollegen anbieten.
Öffnungszeiten:
Montag + Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mitwoch + Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
1. Sa im Monat: 09:30 -12:30 Uhr
Außerdem finden Sie im Bürgerbüro, Sebastianusstraße 1:
1. eine Beratung der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V. nach telefonischer Vereinbarung : 02181-2702113, Frau Zehner-Reichel und Frau Gillrath
2. die örtliche Beratung der VHS Kaarst-Korschenbroich . Hier gibt es keine festen Sprechzeiten. Bitte verabreden Sie einen Termin mit der VHS: Tel. 02131 / 96 39 45 (VHS-Mitarbeiterin Petra Mehring).
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