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Gaststätte - Erteilung einer dauerhaften Erlaubnis
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, braucht eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung einer Erteilung einer Gaststättenerlaubnis den Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Kosten
Derzeit fällt eine aufwandsbezogene Gebühr von mindestens
435 EUR bis höchstens 1.200 Euro gemäß Tarifstelle 12.14.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV NW S. 262) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit der Dienstanweisung der Stadt Korschenbroich vom 01.07.2011 an.
In Fällen von besonders bedeutendem Umfang ist die Erhebung einer höheren aufwandsbezogenen Gebühr bis 3.500 EUR möglich.
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Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Verkehrsüberwachung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe
Tel.: 02161 613-110
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: dirk.berns@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 26.07.2023 09:59 Uhr
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