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Gewerbezentralregisterauskunft
Das Ordnungsamt beantragt Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister in Bonn.
Die Auskunft kann beantragt werden: als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Privatperson) oder als Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (hier erfolgt die Übersendung unmittelbar an die Behörde).
Auf die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister von ca. zwei bis vier Wochen hat die Stadt Korschenbroich keinen Einfluss.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Auskunft den entsprechenden Antragsassistenten unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Unterlagen
- Bundespersonalausweis
- Angabe des Geburtsnamens der Mutter
- Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde werden die genaue Anschrift der Behörde, der Verwendungszweck und ggf. das Aktenzeichen benötigt.
Kosten
13 EUR
Unter Beifügung eines Verrechnungsschecks ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Ordnung und Verkehrsüberwachung
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Leiter des Amtes Einwohner und Ordnung; Sachgebietsleiter Ruhender Verkehr, Gewerbe
Tel.: 02161 613-110
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: dirk.berns@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 26.07.2023 10:00 Uhr
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