Ausstellen einer Bescheinigung über die erschließungs-, straßenausbau- und kanalanschlussbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Im Rahmen von Grundstückskäufen und -verkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau-, und/oder Kanalanschlussbeiträge für bereits vorhandene Anlagen entstehen. Genau darüber gibt die Anliegerbescheinigung eine Auskunft.
Ihre Anfrage senden Sie gerne per E-Mail oder Post an:
Christiane Birkenfeld