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Anliegerbescheinigung
Ausstellen einer Bescheinigung über die erschließungs-, straßenausbau- und kanalanschlussbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Im Rahmen von Grundstückskäufen und -verkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau-, und/oder Kanalanschlussbeiträge für bereits vorhandene Anlagen entstehen. Genau darüber gibt die Anliegerbescheinigung eine Auskunft.
Ihre Anfrage senden Sie gerne per E-Mail oder Post an:
Vorraussetzungen
- auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin.
- Alternativ ist eine formlose Vollmacht notwendig. Zum Beispiel können Sie die unter "Link zu externem Verfahren" hinterlegte Vollmacht hierzu nutzen. Sollte bereits ein notarieller Kaufvertragsentwurf vorliegen, ersetzt dies, im Rahmen des berechtigten Interesses, eine Vollmacht.
- Die Angabe Ihrer Postanschrift zum Erhalt der Anliegerbescheinigung samt Gebührenbescheid ist notwendig.
Kosten
Für die Erstellung einer Anliegerbescheinigung fallen entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Korschenbroich nach aktuellem Stand erhoben:
je nach Aufwand ca. 48 €
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-193
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: christiane.birkenfeld@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 04.02.2026 09:41 Uhr
Ausstellen einer Bescheinigung über die erschließungs-, straßenausbau- und kanalanschlussbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Im Rahmen von Grundstückskäufen und -verkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau-, und/oder Kanalanschlussbeiträge für bereits vorhandene Anlagen entstehen. Genau darüber gibt die Anliegerbescheinigung eine Auskunft.
Ihre Anfrage senden Sie gerne per E-Mail oder Post an:
- auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin.
- Alternativ ist eine formlose Vollmacht notwendig. Zum Beispiel können Sie die unter "Link zu externem Verfahren" hinterlegte Vollmacht hierzu nutzen. Sollte bereits ein notarieller Kaufvertragsentwurf vorliegen, ersetzt dies, im Rahmen des berechtigten Interesses, eine Vollmacht.
- Die Angabe Ihrer Postanschrift zum Erhalt der Anliegerbescheinigung samt Gebührenbescheid ist notwendig.
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