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Kampfmittel
Aufgrund von Erdbewegungen bei Bauarbeiten oder landwirtschaftlichen Arbeiten besteht die Möglichkeit, dass Kampfmittel freigelegt werden, die zum größten Teil aus dem 2. Weltkrieg stammen.
Diese Kampfmittel stellen auch nach mehreren Jahrzehnten noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da oft festzustellen ist, dass die Kampfmittel noch intakt sind und detonieren können.
Bei Baugrundeingriffen ist daher vor Baubeginn grundsätzlich eine Luftbildauswertung der zu überbauenden Fläche zu veranlassen und je nach Auswertung eine Kampfmitteluntersuchung durchführen zu lassen.
Zuständigkeit:
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Bürgerbüro, Gewerbe und Wahlen
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: ordnungswesen@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 22.03.2022 09:51 Uhr
Aufgrund von Erdbewegungen bei Bauarbeiten oder landwirtschaftlichen Arbeiten besteht die Möglichkeit, dass Kampfmittel freigelegt werden, die zum größten Teil aus dem 2. Weltkrieg stammen.
Diese Kampfmittel stellen auch nach mehreren Jahrzehnten noch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, da oft festzustellen ist, dass die Kampfmittel noch intakt sind und detonieren können.
Bei Baugrundeingriffen ist daher vor Baubeginn grundsätzlich eine Luftbildauswertung der zu überbauenden Fläche zu veranlassen und je nach Auswertung eine Kampfmitteluntersuchung durchführen zu lassen.
Zuständigkeit:
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düsseldorf
- zuständig für Angelegenheit im Bereich "Gewerbe und Gaststätten": Silke Zwanziger, Tel. 02161/613-143 und Lisa Dengler, Tel.: 02161/613-265
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