Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt in dessen Bezirk das Kind geboren wird, anzeigen. Bei Hausgeburten stellt der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme/der Geburtshelfer eine entsprechende Bescheinigung aus.
Vornamenswahl: Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, das Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen. Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.