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Sterbefälle - Beurkundung
Sterbefälle und Bestattungen: Obwohl der Tod eines/einer nahen Angehörigen sehr belastend ist, müssen dennoch bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren. So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab.
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ihr Ansprechpartner ist in diesem Fall das Team im Standesamt.
Online-Bestellung einer Sterbeurkunde
Hinweis: Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen und Drucken des im Anschluss generierten PDF-Formulars möglichst folgende Browser: Firefox, Edge, Google Chrome.
Bei Nutzung des Internet Explorers kann es zu einer fehlerhaften Darstellung kommen.
Bei Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungswesen, Nutzungsrechte von Grabstätten, Bestattungsformen und -termine hilft Ihnen das Team der Stadtpflege gerne weiter. Hier erhalten Sie auch Auskunft über die Friedhofsgebühren.
Bestattungskosten werden im Rahmen des SGB XII gewährt, wenn die zur Kostentragung Verpflichteten nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu decken. Voraussetzung ist nicht, dass der Verstorbene Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II bezogen hat. Näheres erfahren Sie im Amt für Soziales.
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Standesamt
Verwaltungsgebäude Liedberg
An der Mühle 5
41352 Korschenbroich
E-Mail: standesamt@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachgebietsleiterin Standesamt
Tel.: 02161 613-120
Fax.: 02161 613-105
E-Mail: anne.neuhaus@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 15.08.2025 09:49 Uhr
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