In Korschenbroich wird dieser Mahlzeitendienst seit nunmehr fast 30 Jahren vom Caritasverband Mönchengladbach-Rheydt wahrgenommen. Die Teilnehmer/-innen können zwischen zwei Menüs wählen.
Auf der Basis der nun geänderten Richtlinie des Kreises wird es bei der Abrechnung zu Änderungen kommen, wie kürzlich im Ausschuss für Kultur, Familie und Soziales bekannt wurde. De facto werden die Empfänger von Sozialhilfe entlastet und diejenigen Teilnehmer des Mittagstischs, die keine Leistungen beziehen, belastet - zumindest im Prinzip.
Von Leistungsberechtigten im Sinne des SGB XII wird künftig ein Leistungsbetrag von 1,57 EUR pro Essen statt bisher 2,10 EUR erhoben. Ehepaare müssen 2,83 EUR zahlen. Die Kosten werden von der monatlichen Hilfezahlung einbehalten.