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Kriegsopferfürsorge
Eines der größten Probleme bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war die Versorgung der Kriegsopfer. Dabei ging es nicht nur um die beschädigten Soldaten, die Witwen und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hat.
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts und in §§ 25 bis 27 j Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wesentliche Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist, die schwerwiegenden Folgen und die individuellen Schicksale, die der Krieg mit sich gebracht hat, durch angemessene und breitgefächerte Leistungen zumindest materiell zu mildern. Die Kriegsopferfürsorge wird ihre dauerhafte Bedeutung durch Leistungen im Bereich der Nebengesetze, zum Beispiel: dem Soldatenversorgungsgesetz; dem Zivildienstgesetz; dem Opferentschädigungsgesetz; dem Infektionsschutzgesetz; dem Häftlingshilfegesetz; dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, behalten.
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts und in §§ 25 bis 27 j Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wesentliche Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist, die schwerwiegenden Folgen und die individuellen Schicksale, die der Krieg mit sich gebracht hat, durch angemessene und breitgefächerte Leistungen zumindest materiell zu mildern. Die Kriegsopferfürsorge wird ihre dauerhafte Bedeutung durch Leistungen im Bereich der Nebengesetze, zum Beispiel: dem Soldatenversorgungsgesetz; dem Zivildienstgesetz; dem Opferentschädigungsgesetz; dem Infektionsschutzgesetz; dem Häftlingshilfegesetz; dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, behalten.
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet SGB XII & Wohnen
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 22.04.2020 12:42 Uhr
Kriegsopferfürsorge
Gefallene, Witwe, Waisen, Entschädigungsrecht, Bundesversorgungsrecht, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz
Eines der größten Probleme bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland war die Versorgung der Kriegsopfer. Dabei ging es nicht nur um die beschädigten Soldaten, die Witwen und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hat.
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts und in §§ 25 bis 27 j Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wesentliche Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist, die schwerwiegenden Folgen und die individuellen Schicksale, die der Krieg mit sich gebracht hat, durch angemessene und breitgefächerte Leistungen zumindest materiell zu mildern. Die Kriegsopferfürsorge wird ihre dauerhafte Bedeutung durch Leistungen im Bereich der Nebengesetze, zum Beispiel: dem Soldatenversorgungsgesetz; dem Zivildienstgesetz; dem Opferentschädigungsgesetz; dem Infektionsschutzgesetz; dem Häftlingshilfegesetz; dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, behalten. https://service.korschenbroich.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1212/show
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts und in §§ 25 bis 27 j Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wesentliche Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist, die schwerwiegenden Folgen und die individuellen Schicksale, die der Krieg mit sich gebracht hat, durch angemessene und breitgefächerte Leistungen zumindest materiell zu mildern. Die Kriegsopferfürsorge wird ihre dauerhafte Bedeutung durch Leistungen im Bereich der Nebengesetze, zum Beispiel: dem Soldatenversorgungsgesetz; dem Zivildienstgesetz; dem Opferentschädigungsgesetz; dem Infektionsschutzgesetz; dem Häftlingshilfegesetz; dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, behalten. https://service.korschenbroich.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1212/show
Sachgebiet SGB XII & Wohnen
001
Sebastianusstraße
1
41352
Korschenbroich
02161 613-167
02161 613-105
soziales@korschenbroich.de
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