Allgemeines zur Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.
Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten für Ihre Erklärung zur Vergnügungssteuer (siehe "Link zu externem Verfahren").
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.