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Straßenausbaubeiträge
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die den Eigentümern/-innen und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile, erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe der Anliegerbeitragssatzung.
Sollte das Land Nordrhein-Westfalen für zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2023 beschlossene Baumaßnahmen Fördermittel nach der Förderrichtlinie für den umlagefähigen Anliegeranteil übernehmen, liegt der Straßenausbaubeitrag bei 0,00 € für die sonst beitragspflichtigen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten.
Für alle genannten Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen wurden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Stadt Korschenbroich beantragt die Erstattung der Beiträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben kann beim Land Nordrhein-Westfalen.
Rechtsgrundlage
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet Steuern, Abgaben und Beiträge
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: steuern@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel.: 02161 613-193
Fax.: 02161 613-218
E-Mail: christiane.birkenfeld@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 16.07.2026 13:34 Uhr
Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die den Eigentümern/-innen und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile, erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe der Anliegerbeitragssatzung.
Sollte das Land Nordrhein-Westfalen für zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2023 beschlossene Baumaßnahmen Fördermittel nach der Förderrichtlinie für den umlagefähigen Anliegeranteil übernehmen, liegt der Straßenausbaubeitrag bei 0,00 € für die sonst beitragspflichtigen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten.
Für alle genannten Maßnahmen, die ab dem 01.01.2024 beschlossen wurden, dürfen keine Beiträge mehr erhoben werden. Die Stadt Korschenbroich beantragt die Erstattung der Beiträge, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben kann beim Land Nordrhein-Westfalen.
Anliegerbeitragssatzung (unter 60 - Bauangelegenheiten) https://service.korschenbroich.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1416/show
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