Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und als Gegenleistung für die den Eigentümern/-innen und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlagen erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt Beiträge nach Maßgabe der Anliegerbeitragssatzung. Sie finden diese im Ratsinformationssystem.