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Vermittlung von Sozialwohnungen
Im Bereich der Stadt Korschenbroich existieren zurzeit rund 350 Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Der Eigentümer/die Eigentümerin bzw. der Verwalter/die Verwalterin sind verpflichtet, das Freiwerden einer Wohnung dem Wohnungsamt anzuzeigen.
Das Wohnungsamt zeigt das Freiwerden durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Korschenbroich an, das kostenfrei in den Dienstgebäuden ausliegt. Zudem sind die aktuellen Angebote unter "Downloads" zu finden.
Auch besteht die Möglichkeit sich direkt als Wohnungssuchender in einer Liste erfassen zu lassen.
Hierzu ist ein entsprechender Antrag sowie die Vorlage von Einkommensnachweisen erforderlich.
Bitte nutzen Sie den Antragsassistenten "Vermittlung einer Sozialwohnung und Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden" und "Wohnberechtigungsschein" unter "Link zu externem Verfahren".
Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie hier abrufen.
Unterlagen
Zum Bezug der Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich (siehe Dienstleistung "Wohnungsberechtigungsschein").
Weitere Auskünfte zu den Wohnungen und zu den Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie bei Jennifer Schmitz.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Sachgebiet SGB XII & Wohnen
Rathaus Sebastianusstraße
Sebastianusstraße 1
41352 Korschenbroich
E-Mail: soziales@korschenbroich.de
Zuständige Kontaktpersonen
stellv. Leiter des Amtes Soziales und Demografie und Sachgebietsleiter AsylbLG & Unterkünfte
Tel.: 02161 613-236
Fax.: 02161 613-105
E-Mail: volker.schaefer@korschenbroich.de
Letzte Änderung: 26.07.2023 10:16 Uhr
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